Studie Tätowierte Polizisten genießen weniger Respekt

Büchenbeuren · Auch immer mehr Polizeibeamte lassen sich tätowieren. Kein großes Problem, längst gesellschaftlich akzeptiert? Von wegen. Eine Untersuchung fördert erstaunliche Erkenntnisse zu Tage.

 Eine Polizistin in Sachsen hat auf ihrem linken Arm eine Tätowierung. Laut Studie schmälert das ihren Respekt in der Bevölkerung.

Eine Polizistin in Sachsen hat auf ihrem linken Arm eine Tätowierung. Laut Studie schmälert das ihren Respekt in der Bevölkerung.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Vor Monaten war noch eine Lockerung der Vorschriften für Tätowierungen und Piercings bei Polizisten im benachbarten Rheinland-Pfalz im Gespräch, nun könnte es anders kommen. Nach überraschenden Ergebnissen einer Studie zur Wirkung von solchem Körperschmuck könnten gut sichtbare Tätowierungen und Piercings für die Polizisten an Rhein und Mosel für lange Zeit verboten bleiben – trotz des sich ändernden Zeitgeistes.

Die Resultate der Studie der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz wurden jetzt am Hunsrück-Flughafen Hahn vorgestellt. Vor einer endgültigen Entscheidung werden sie nun noch von Innenministerium und Polizeipräsidien näher unter die Lupe genommen.

Vom Ergebnis der Befragung von 241 zufällig ausgewählten Bürgern zwischen 13 und 81 Jahren war die Hochschule der Polizei selbst überrascht, wie ihr Psychologe Markus Thielgen sagte. „Wir dachten erst, Tattoos sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen.“ Laut der Umfrage erweisen sich hinsichtlich Polizisten aber Vorstellungen im Unterbewusstsein als beständiger als gedacht – sogar unabhängig vom Alter der Befragten. Fazit der Studie: Wenn ein Polizist sichtbar tätowiert oder gepierct ist, sinken Respekt und Vertrauen der Bürger. Zugleich steigt das Einsatzrisiko des Beamten, weil sich manche Bürger eher widersetzen könnten.

Der Leiter der Hochschule der Polizei, Friedel Durben, betonte, sogar selbst tätowierte Bürger bewerteten Tattoos bei Polizisten negativ. Die Studie speziell zum Körperschmuck von Polizeibeamten sei bislang bundesweit einmalig. Sie könne auch Gerichten eine Orientierung geben, möglicherweise zusammen mit weiteren Untersuchungen – denn auch die Rechtsprechung sei hier in Deutschland bisher nicht einheitlich. Die Polizeipsychologin Christine Telser ergänzte zu der Zahl von 241 angesprochenen Bürgern: „Auch bei 1000 Befragten würde sich am Ergebnis nichts ändern.“

Bislang sind Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz nach einem Rundschreiben von 2014 nur dann Tattoos erlaubt, wenn sie auch beim Tragen kurzärmeliger Hemden nicht zu sehen sind. Das schließt so manchen jungen Menschen von einer Bewerbung für die Polizeiausbildung aus.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befand indes in einer Eilentscheidung im Mai, dass eine große Tätowierung auf dem Unterarm kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst sei (Az.: 2 K 15637/17). Es gab einem Kommissaranwärter Recht, den das Land Nordrhein-Westfalen wegen seiner Löwenkopf-Tätowierung zunächst nicht zur Ausbildung zugelassen hatte. Nach Angaben der Hochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz wird jedoch die zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen prüfen, ob sie sich gegen die Gerichtsentscheidung juristisch wehrt – auch mit Hilfe der Ergebnisse der rheinland-pfälzischen Studie.

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