Strohmann wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Saarbrücken. Der Angeklagte, der gestern vom Saarbrücker Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt wurde, kann kaum lesen und schreiben. Er ist in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen und besuchte die Sonderschule - ohne Abschluss. Dennoch war er an Steuerhinterziehungen im großen Stil beteiligt

Saarbrücken. Der Angeklagte, der gestern vom Saarbrücker Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt wurde, kann kaum lesen und schreiben. Er ist in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen und besuchte die Sonderschule - ohne Abschluss. Dennoch war er an Steuerhinterziehungen im großen Stil beteiligt. In elf Fällen gab er seinen Namen dafür her, das Finanzamt um 600000 Euro Umsatzsteuer zu schädigen. Er selbst kassierte jeweils 300 Euro. Was wirklich vorgegangen ist, verstand er nicht. Seinen Kontaktmann kannte er nur als "Klaus". Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte wird aus der U-Haft entlassen, jetzt muss er sich eine Wohnung suchen und 250 Arbeitsstunden ableisten. Nach den wahren Tätern wird gefahndet. jht

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