Strikte Paragrafenbefolgung – das dauert

Über Schwierigkeiten beim Beantragen einer Ausnahmegenehmigung fürs Parken sprach SZ-Redakteur Peter Wagner mit Jan Lüghausen.

 Jan Lüghausen Foto: Becker&Bredel

Jan Lüghausen Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Sagen sie mal, Jan Lüghausen, was hat es mit Ihrer Ausnahmegenehmigung fürs Parken im Halteverbot in Saarbrücken auf sich?

Lüghausen: Als Moderator von Radio Saarbrücken brauche ich die für die Arbeit. Beim letzten Mal habe ich sie im Rathaus sofort bekommen, dieses Jahr hat's sechs Wochen gedauert.

Grund?

Lüghausen: Wechsel des Sachbearbeiters und strikte Paragrafenbefolgung. Die neue Genehmigung gilt nur für ein bestimmtes Kennzeichen, aber ein Jahr. Ich benutze aber einen Wagen, der nur für ein halbes Jahr geleast ist. Danach wird die Genehmigung umgeschrieben. Gegen Gebühr.

Lerneffekt?

Lüghausen: Nächstes Jahr beantrage ich zwei Monate im Voraus.

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