AfD-Landesliste Streit um Landesliste der AfD am 7. Juli vor Gericht

Saarbrücken · () Das Saarländische Oberlandesgericht will sich am Freitag, 7. Juli, in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit um die Landesliste der AfD für die Bundestagswahl beschäftigen. Das gab das Oberlandesgericht gestern bekannt.

Das Landgericht Saarbrücken hatte Anfang Juni in einem Eilverfahren entschieden, dass die saarländische Landesliste der AfD für die Bundestagswahl im September nichtig ist. Geklagt hatte der AfD-Vorsitzende im Kreisverband St. Wendel, Edgar Huber. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte der Landesverband Berufung eingelegt (wir berichteten). Die Frist zur Einreichung von Landeswahlvorschlägen für die Bundestagswahl endet am 17. Juli.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort