Geplante Grubenflutung Streit um Grubenflutung spitzt sich zu

Saarbrücken/Illingen · Der Widerstand gegen die RAG-Pläne wächst, jetzt auch per Volksinitiative. Die Landesregierung verteidigt ihr Vorgehen.

 Der Widerstand gegen die RAG-Pläne wächst, jetzt auch per Volksinitiative.

Der Widerstand gegen die RAG-Pläne wächst, jetzt auch per Volksinitiative.

Foto: picture-alliance/ dpa/Rag

Das Wirtschaftsministerium hat als übergeordnete Verwaltung der Bergbehörden Vorwürfe von Illingens Bürgermeister Armin König (CDU) zurückgewiesen. Zu der Kritik, dass der Entsorgungsverband Saar (EVS) und andere betroffene Institutionen wie das Gaswerk Illingen nicht zu den Grubenflutungs-Plänen angehört worden seien, erklärte ein Ministeriumssprecher gestern auf SZ-Anfrage: „Eine rechtsförmliche Anhörung der Träger öffentlicher Belange sieht das saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz gar nicht ausdrücklich vor.“ Die Bergbehörden hätten dem EVS Anfang Dezember allerdings entsprechende Informationen auf Wunsch übersandt. Nun habe der EVS in einer verlängerten Frist bis Mitte Februar die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Auch andere Institutionen sowie Bürger können Einwendungen gegen die geplante Grubenflutung innerhalb der regulären Frist bis 15. Januar an das Oberbergamt in Reden richten.

Dem Ministerium sei zudem von formalen oder sachlichen Mängeln der Antragsunterlagen zur geplanten Grubenflutung durch den Bergbaukonzern RAG „nichts bekannt“, teilte der Sprecher mit. König hatte dem Bergbaukonzern RAG und den saarländischen Bergbehörden vorgeworfen, dass ein Planfeststellungantrag zu der geplanten Teilflutung auf 320 Meter unter null trotz angeblich schwerwiegender formaler und sachlicher Mängel eingebracht und bearbeitet worden sei. So sei etwa die Netzinfrastruktur für Abwasser und Gas nicht untersucht worden, obwohl es dort Risiken durch Lecks und Brüche gebe. Das Ministerium wies dies zurück.

Unterdessen hat Illingens Bürgermeister König gestern Abend die Volksinitiative „Wasser ist Leben – Saar-Heimat schützen“ gegen die geplante Grubenflutung auf den Weg gebracht. Vor rund 170 Besuchern in der Illinger Illypse führte er zum Auftakt in einem rund einstündigen Vortrag zahlreiche mögliche Gefahren im Zusammenhang mit einer Flutung auf. Unter den Gästen befanden sich auch mehrere Grünen-Politiker wie der ehemalige Landeschef Hubert Ulrich. Mehrfach verwies König auf den so genannten Erblastenvertrag, in dem sich der Bergbaukonzern zu einer anhaltenden Grubenwasserhaltung verpflichtet hat. Die RAG fordert er auf, den Vertrag einzuhalten. Diversen Gutachten und darin teilweise aufgeführten Machbarkeitsprognosen sprach König handstreichartig Glaubwürdigkeit ab. Erreicht die Volksinitiative 5000 Unterschriften, muss sich laut Verfassung der Landtag des Saarlandes mit dem Thema befassen.

Der Saarbrücker Stadtrat hatte am Dienstagabend auf Antrag der Grünen einstimmig gegen die Grubenflutung gestimmt, da er den geplanten Anstieg des Grubenwassers auf -320 Meter als Gefährdung für Mensch und Umwelt einschätzt. Grünen-Landeschef Markus Tressel rief die Bürger zudem auf, Einwendungen gegen den Grubenwasser­anstieg einzureichen, weil eine Gefährdung des Trinkwassers nicht auszuschließen sei. Auch die Linken zeigten sich gestern skeptisch. Die Linken-Landtagsabgeordnete Dagmar Ensch-Engel erklärte: „Es geht nicht nur um das Ausschwemmen von Gift- und Schadstoffen, die Auswirkungen können noch viel weitreichender sein. Wir sehen die Grubenflutungen sehr kritisch.“ Eine Zustimmung zur Teilflutung bis -320 Meter sei vonseiten der Linksfraktion nur möglich, „wenn alle Risiken für die Bevölkerung vorab weitestgehend ausgeschlossen werden können und dies durch unabhängige Gutachten belegt ist“. Ensch-Engel: „Alles andere wäre verantwortungslos und ist mit uns nicht umsetzbar.“ So hatte auch schon die Landesregierung vor Jahren argumentiert. Dies habe auch heute noch Bestand, erklärte der Ministeriumssprecher gestern auf SZ-Anfrage. „Es bleibt bei der roten Linie, die von der Landesregierung gezogen wurde: dass eine Veränderung der Grubenwasserhaltung keinerlei Risiken für das Trinkwasser oder das oberflächennahe Grundwasser mit sich bringen darf und dass eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden muss. Dies muss durch Gutachten des Bergbauunternehmens und der Bergbehörden zweifelsfrei abgesichert werden.“ Auch der SPD-Parlamentarier Eugen Roth, Vorsitzender des Landtagsausschusses Grubensicherheit und Nachbergbau, erklärte gestern: „Jegliche Gefahren für Mensch und Umwelt müssen ausgeschlossen werden. Daher sollte sowohl von Seiten der Bürger als auch der Kommunen die Möglichkeit der Einwendungen wahrgenommen werden; sie sind für uns und das weitere Verfahren sehr wertvoll.“

Die RAG hatte 2012 die Flutung auf 400 Meter unter Null beantragt. Mitarbeiter von Berg- und Oberbergamt hatten im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Grubenwasser vor rund einem Jahr erklärt, dass mit der Flutung die Gefahr von Erderschütterungen gerade reduziert werden könne (wir berichteten). Denn würden die leeren Schächten nie geflutet, bestünde die Erderschütterungsgefahr ewig. Würden sie auf natürliche Weise durch den normalen Anstieg des Grubenwassers geflutet, bestünde die Gefahr während des Volllaufens etwa 80 Jahre lang. Bei einer Flutung mit zusätzlich eingeleitetem Wasser sei die Gefahr dagegen auf acht Jahre zu verkürzen, hieß es. Zudem hätten mehrere Gutachten eine Trinkwassergefährdung verneint, da eine Flutung auf 400 Meter unter Null weit unterhalb der Schichten bliebe, in denen Trinkwasser gewonnen wird. Dies hatte zuletzt auch das Gutachten von Professor Jürgen Wagner von der Grundwasser- und Geoforschung GmbH in Neunkirchen ergeben. Demnach sei durch die Teilflutung „keine erkennbare nachteilige Beeinflussung“ für die Trinkwasserversorgung zu erwarten.

In einem zweiten Schritt, der von der RAG noch nicht beantragt wurde, sollen die Gruben volllaufen und das Grubenwasser bei 190 Metern über Null in die Saar fließen.

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