Straftat mit der Notbremse

Saarbrücken. Pariser Platz: Sekunden, nachdem die Saarbahn angefahren ist, zieht jemand aus einer Gruppe von jungen Leuten die Notbremse und springt mit der Clique aus dem Zug. Nach drei dieser Vorfälle warnen Saarbahn&Bus und Polizei vor den Folgen. "Wegen der mit dem Ziehen der Notbremse verbundenen Gefahr für Fahrgäste darf sie nur im Notfall betätigt werden

Saarbrücken. Pariser Platz: Sekunden, nachdem die Saarbahn angefahren ist, zieht jemand aus einer Gruppe von jungen Leuten die Notbremse und springt mit der Clique aus dem Zug. Nach drei dieser Vorfälle warnen Saarbahn&Bus und Polizei vor den Folgen. "Wegen der mit dem Ziehen der Notbremse verbundenen Gefahr für Fahrgäste darf sie nur im Notfall betätigt werden. Das Betätigen ist sonst ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir haben in allen Fällen Anzeige erstattet", sagt Saarbahn-Sprecherin Christa Horn. Sie erläutert, was in einer Bahn passiert: "Sind beim Ziehen der Bremse seit der Abfahrt weniger als zehn Sekunden vergangen, gibt es eine Notbremsung." Die Bremswirkung betrage bis zu 2 Meter pro Sekunde zum Quadrat. Zur Erläuterung: Das entspricht einem Fünftel der Kraft bei der Vollbremsung von Autos. Aber deren Insassen sind angeschnallt. Saarbahnfahrgäste können dagegen stürzen. Horn weiter: Seien seit der Haltestelle mehr als zehn Sekunden vergangen, gebe es nicht automatisch eine Zwangsbremsung. "Der Fahrer entscheidet dann, ob und wo er hält, damit Rettungskräfte leichten Zugang haben." Wer die Bremse missbrauche, werde meist erwischt. Denn Vorfälle an der Notrufstelle - auch die jüngsten Missbrauchsfälle - würden auf Video aufgezeichnet. Ohnehin seien in erster Linie die Notsprechstellen zu nutzen. "Sie sind für Kommunikation zwischen Fahrer und Fahrgast vorgesehen. Benutzung bei Bedarf ist ausdrücklich gewünscht."

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