Strafprozess gegen Oberarzt geplatzt

Saarbrücken · Das Landgericht hat gestern das Strafverfahren gegen einen Oberarzt wegen Verdachts der Vorteilsannahme eingestellt. Die Anklage warf dem Mediziner vor, zwischen Januar 2003 und April 2004 im Saarland und anderswo als Oberarzt einer Poliklinik für Orthopädie und Physikalische Medizin eine bestimmte Firma bei der Vergabe von Aufträgen für Prothesen begünstigt zu haben.

Dafür soll er von dem Unternehmen Zahlungen in Höhe von fast 108 000 Euro erhalten haben. Ursprünglich sollte sich der Mediziner gestern vor dem Landgericht verantworten. Aber rund zehn Jahre nach den Taten war wegen der langen Dauer des Verfahrens strafrechtlich offenbar nicht mehr viel möglich. Vor Beginn der Hauptverhandlung stellte das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in unbekannter Höhe ein.

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