Stolz auf seinen Ort: "Holz ist gut aufgestellt"

Holz. Jan Paul ist der an Dienstjahren "jüngste" Ortsvorsteher der Gemeinde Heusweiler. Der 60-Jährige wurde erst im Oktober vorigen Jahres zum Ortsvorsteher gewählt, als Arno Montag sein Amt aus Altersgründen abgegeben hatte. Seit dem 1. Juli ist Paul im Ruhestand

 Der Holzer Ortsvorsteher Jan Paul. Foto: Becker & Bredel

Der Holzer Ortsvorsteher Jan Paul. Foto: Becker & Bredel

Holz. Jan Paul ist der an Dienstjahren "jüngste" Ortsvorsteher der Gemeinde Heusweiler. Der 60-Jährige wurde erst im Oktober vorigen Jahres zum Ortsvorsteher gewählt, als Arno Montag sein Amt aus Altersgründen abgegeben hatte.Seit dem 1. Juli ist Paul im Ruhestand. Vorher war er Kriminalbeamter - genau wie seine Amtskollegen Michael Jakob (Kutzhof), Timo Elberskirchen (Obersalbach) und Werner Hund (Walpershofen). Warum sind so viele Kriminalbeamte Ortsvorsteher? "Keine Ahnung. Vielleicht, weil wir unser Leben lang etwas für die Allgemeinheit getan haben?", meint Paul.

Jan Paul ist verheiratet, hat eine Tochter und ein Enkelkind. In die SPD trat er vor rund 35 Jahren ein. Seit 1989 gehört er dem Ortsrat an, in dem er 15 Jahre lang stellvertretender Ortsvorsteher und lange Zeit SPD-Fraktionssprecher war. In seiner Freizeit wandert er gerne, läuft Halbmarathon, fährt Ski und Mountainbike und spielt Fußball bei der AH-C Oberes Köllertal. Zehn Jahre lang war Paul auch Vorsitzender des Holzer Turnvereins, und beim Fußballverein war er Geschäftsführer und Beisitzer.

Jan Paul ist in Holz geboren, hat immer hier gelebt. Warum? "Weil es mir hier gefällt, ich hier meinen Lebensmittelpunkt habe und nie eine Veranlassung sah, Holz zu verlassen. Das heißt aber nicht, dass ich die Welt noch nicht gesehen habe." Jan Paul ist stolz auf seinen Ort: "Wir sind sehr gut aufgestellt in Sachen Schule, Kindergarten, Sporthalle, haben eine gesunde Infrastruktur mit Ärzten, Einkaufsmarkt und Gastronomie. Wir haben Bäcker und Metzger, einen Wochenmarkt, eine Autobahnanbindung vor der Haustür, ein großes Gewerbegebiet und viel Wald. Wenn jetzt noch der Glück-Auf-Weg und das Seniorenwohnheim fertig sind, wird der Ortskern noch mehr aufgewertet."

Paul weist auch auf Besonderheiten, wie das Holzer Konglomerat oder den Frohnwaldweg hin, der als Premiumwanderweg ausgewiesen ist. "Und wir haben einen Ortskern, um den uns andere beneiden", sagt er. Bei der Frage, wo der Schuh drückt, muss Paul lange grübeln - ein Zeichen, dass es wenig Probleme gibt. Schließlich sagt er: "Der ÖPNV ist verbesserungswürdig. Vor allem nachts. Und die Parkplatzsituation im Zentrum muss verbessert werden. Das Dorfgemeinschaftshaus möchten wir gerne erhalten. Dazu sind aber Nutzungskonzepte zu entwickeln." Er wünscht sich zudem die Umgestaltung des alte Friedhofes in einen Park. "Das geht aber nur mit der Kirche zusammen", betont Paul. Und er möchte, dass es jedes Jahr ein großes Dorffest gibt. Hier sei man übrigens auf einem guten Weg, denn die von Jan Paul wiederbelebte Vereinsgemeinschaft beschäftigt sich mit diesem Thema.

Was im Ort ganz wichtig sei: "Wir reden in Holz miteinander. Ein Beispiel dafür sind die Arbeitsgruppen zum Gemeindeentwicklungskonzept. Die wollen auch nach dem Ende ihrer Arbeit weitermachen. Die AG Gewerbe will sich sogar halbjährig weiter treffen. Das zeigt, dass man Leute in Holz hat, die sich Gedanken um den Ort machen", sagt Paul, der sich ebenfalls Gedanken macht und deshalb in jeder AG mitarbeitet. Paul: "Man hat als Ortsvorsteher schon sehr viel zu tun, wenn man sein Amt ernst nimmt. Ich nehme es ernst. Vor allem: ich will mit mir zufrieden sein. Denn nur wenn ich mit mir zufrieden bin, weiß ich, dass ich meine Arbeit auch gut gemacht habe."

Auf einen Blick

Im Saarland ist der Ortsvorsteher der Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der Gemeinde. Er wird aus den Reihen des Ortsrates gewählt und ist dessen Vorsitzender. Als Ehrenbeamter vertritt er die Interessen des Ortes gegenüber der Gemeinde und ist in seiner Rechtsstellung ehrenamtlicher Beigeordneter. Der Bürgermeister ist gegenüber dem Ortsvorsteher nicht weisungsberechtigt. dg

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