Steuerzahlerbund greift Landtag an

Saarbrücken. Der Streit um die zu hohen Steuermittel, die sich die Saar-Landtagsfraktionen ab 2009 laut Rechnungshof für ihre Arbeit genehmigten, verschärft sich. Gestern griff der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Saarland, Steuerberater Christoph Walter, das Saar-Parlament massiv an

Saarbrücken. Der Streit um die zu hohen Steuermittel, die sich die Saar-Landtagsfraktionen ab 2009 laut Rechnungshof für ihre Arbeit genehmigten, verschärft sich. Gestern griff der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Saarland, Steuerberater Christoph Walter, das Saar-Parlament massiv an. "Wenn man die Einwohnerzahl des Saarlandes berücksichtigt, leisten wir uns eines der teuersten Länderparlamente in Deutschland", heißt es in einer Mitteilung des Vereins BdSt (6000 Mitglieder im Saarland nach eigenen Angaben). Die Antwort der Landtagsfraktionen auf die Prüfmitteilung des Rechnungshofs, der Saar-Landtag zähle zu den günstigsten Länderparlamenten, sei nur die "halbe Wahrheit", so der Steuerzahlerbund.Der Rechnungshof missbilligte, dass sich die Fraktionen seit 2009 etwa 1,42 Millionen Euro Steuergelder jährlich zu viel für ihre Arbeit genehmigten und überzogene Rücklagen von einer Million Euro bildeten. Die Fraktionen haben bis 6. Mai Zeit, ihre Sicht der Finanzlage darzulegen, ehe die Rechnungsprüfer zu einer abschließenden Bewertung kommen.

Der Steuerzahlerbund Saar erklärte, angesichts der Tatsache, dass der Saar-Landtag mit 51 Abgeordneten das zahlenmäßig kleinste Parlament sei, sei es "auch keine Kunst", mit 3,2 Millionen Euro an Fraktionskosten als kostengünstig dazustehen. Wenn man jedoch versuche, die Fraktionsausgaben gleichnamig zu machen, in dem man die Kosten auf das Fraktionsmitglied herunterrechne, sehe der Ländervergleich ganz anders aus. Hier lande das Saarland nur auf Platz 10 (siehe Tabelle). Hamburg als Teilzeitparlament erreicht Platz eins. Ermittele man die Fraktionskosten je Einwohner im jeweiligen Bundesland, lande das Saarland auf dem 14. Platz.

Die Kritik des Rechnungshofs am Kostenanstieg mit Beginn der Jamaika-Koalitionszeit 2009 sei also "durchaus berechtigt", teilte Steuerzahlerbundschef Walter weiter mit. Wie der Rechnungshof bezog sich Walter auf die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2000 festgestellte Verfassungswidrigkeit der Funktionszulagen, die im Landtag für Parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizes und Ausschuss-Chefs jährlich 420 000 Euro ausmachen. Diese Ansicht hatten die fünf Fraktionen bereits in Zweifel gezogen, da der Landesrechnungshof dieses BVerfG-Urteil 2001 und 2004 noch ganz anders bewertet hatte.

 Teures Gut oder zu teuer? Die Arbeit des saarländischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa

Teures Gut oder zu teuer? Die Arbeit des saarländischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa

 Teures Gut oder zu teuer? Die Arbeit des saarländischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa

Teures Gut oder zu teuer? Die Arbeit des saarländischen Landtags. Foto: Oliver Dietze/dpa

"Im Klartext heißt das: Der Saar-Landtag beschließt über Fraktionszulagen, die eindeutig rechtswidrig sind und zahlt diese ohne Bedenken an seine Abgeordneten", rügte der Verein BdSt, der nach eigenen Angaben für ein Steuersystem kämpft, das mehr Geld bei den Bürgern und weniger Geld beim Staat lässt. Diese Linie vertritt auch die FDP, die in der Jamaika-Zeit 2009 mit für die Erhöhung der Fraktionsgelder stimmte. "Mancher Bürger stellt sich zu Recht die Frage, wann die Grenzen der legalen Fraktionsfinanzierung erreicht sind und ab wann der Tatbestand der Untreue erfüllt ist", so der Steuerzahlerbund. Für eine transparente Fraktionsfinanzierung forderte Walter, dass eine "unabhängige Kommission" eingesetzt wird, um den Finanzbedarf der Fraktionen zu ermitteln. Wer diese Kommission benennen soll, ließ er offen.

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