Stengel will Abwahlverfahren

Saarbrücken. In der Gemeinde Schiffweiler wird voraussichtlich in Kürze ein Abwahlverfahren gegen den zwar suspendierten, aber immer noch im Amt befindlichen Bürgermeister Wolfgang Stengel (Foto: Becker & Bredel) eingeleitet

Saarbrücken. In der Gemeinde Schiffweiler wird voraussichtlich in Kürze ein Abwahlverfahren gegen den zwar suspendierten, aber immer noch im Amt befindlichen Bürgermeister Wolfgang Stengel (Foto: Becker & Bredel) eingeleitet. Stengel war vor einem Monat wegen des angeblichen Besitzes von kinderpornografischen Bildern zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt worden, hatte aber gegen dieses Urteil umgehend Revision eingelegt.

Nachdem der erste Beigeordnete von Schiffweiler, Markus Fuchs, bereits beim Neujahrsempfang der Gemeinde angekündigt hatte, er werde diese "sensible Frage" mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen besprechen, bekam das Abwahlverfahren jetzt durch Stengel selbst neuen Schwung.

In einem offenen Brief an die Bürger der Gemeinde teilt Stengel mit, warum er gegen das Urteil vom Dezember in die zweite Instanz geht: "Revision deshalb, weil meine Familie und ich trotz der fast unerträglichen, die Ehre abschneidenden Belastungen den Glauben an den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit nicht verloren haben." Ferner versichert Stengel, dass er "zu keinem Zeitpunkt im Internet in strafrechtlich relevanten Nischen" entsprechendes Material angesehen habe. Und dazu seine Frage: "Hätte ich sonst, zusätzlich zu meinem Computer, meinen Laptop mit dem mir zur Last gelegten Sachverhalt freiwillig den Ermittlungsbehörden (ohne Beschlagnahme) mitgegeben?" Sein Ziel sei es nun, so Stengel, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln seine Unschuld zu beweisen und einen Feispruch zu erwirken, "damit ich das mir in freier Wahl übertragene Amt des Bürgermeisters wieder ausüben kann". Hinsichtlich eines Abwahlverfahrens schreibt Stengel: "Ich will mich dem nicht entziehen, da ich mir nichts vorzuwerfen habe. Den Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler habe ich gebeten, das Abwahlverfahren einzuleiten." Entsprechend wolle er um Vertrauen bitten.

Dazu sagte der Beigeordnete Fuchs, er habe den Gemeinderat für Donnerstag, 21. Januar, um 17 Uhr zu einer Sondersitzung einberufen. Dann werde über den Antrag zur Abwahl beraten. Wenn dafür eine Mehrheit zu Stande komme, werde der Gemeinderat 14 Tage später erneut zusammentreten und sein Votum zur Abwahl abgeben. Falls dabei die Ratsmitglieder mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in namentlicher Abstimmung votierten, werde die Abwahl eingeleitet.

Danach müsse innerhalb von drei Monaten die Abstimmung über Stengels Zukunft erfolgen. Nur wenn mehr als 30 Prozent der wahlberechtigten Bürger von Schiffweiler die Abwahl befürworteten, sei Stengel seines Amtes enthoben. Gegenüber unserer Zeitung begründete Stengel seine Entscheidung, sich einem Abwahlverfahren zu stellen, damit, dass er einen starken Rückhalt in der Bevölkerung spüre. Insofern gehe er nun in die Offensive. Fuchs hatte vergangene Woche darauf verwiesen, dass Stengel seit zwei Jahren sein Amt nicht mehr ausübe. Nun stelle sich die Frage, wie lange man den derzeitigen Zustand fortführe.

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