Stadtrat Merzig gibt grünes Licht für Ansiedlung eines Angelshops

Merzig/Besseringen. Im Gewerbegebiet "Bruchwies" bei Besseringen soll künftig in begrenztem Umfang auch Einzelhandel zulässig sein. Der Stadtrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet in seiner jüngsten Sitzung bei einer Enthaltung zu

 Im Gewerbegebiet "Bruchwies" kann sich jetzt ein Angelshop ansiedeln. Foto: owa

Im Gewerbegebiet "Bruchwies" kann sich jetzt ein Angelshop ansiedeln. Foto: owa

Merzig/Besseringen. Im Gewerbegebiet "Bruchwies" bei Besseringen soll künftig in begrenztem Umfang auch Einzelhandel zulässig sein. Der Stadtrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet in seiner jüngsten Sitzung bei einer Enthaltung zu.Bislang ist in dem Gebiet, das sich am Ortseingang von Besseringen kurz hinter der Autobahn-Querspange und nahe dem Industriehafen Merzig befindet, die Ansiedlung von Einzelhandels-Betrieben grundsätzlich untersagt. Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Bebauungsplan-Änderung soll dieses strikte Verbot aufgelockert werden.

Demnach könnten in dem Gebiet künftig die folgenden Warensortimente verkauft werden: Baustoffe und Bauelemente, Möbel/Küchen/Büromöbel, Teppiche/Bodenbeläge, Farben, Lacke, Tapeten, Elektrogroßgeräte, Holz und Bauelemente, Pflanzen und Pflanzenzubehör, Gartenöbel, Campingartikel, Brennstoffe, Autos, Motorräder, Rasenmäher und das dazu passende Zubehör sowie Antennen- und Satellitenanlagen.

Nicht "zentrenrelevant"

All diese Artikel zählen, wie die Verwaltung gegenüber dem Rat darlegte, gemäß einer Markt- und Standortanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) in Ludwigsburg für die Stadt Merzig nicht zum "zentrenrelevanten Warensortiment". Solche zentrenrelevanten Artikel sollten nach wie vor nahezu ausschließlich in Merzigs Innenstadt und den Stadtteilzentren angeboten werden dürfen. Dazu zählt unter anderem Bekleidung, Schuhe, Nahrungsmittel, Papier- und Schreibwaren, Drogeriewaren, Spielwaren, Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.

Konkreter Anlass der angestrebten Bebauungsplan-Änderung ist die geplante Ansiedlung eines Angelshops mit rund 300 Quadratmetern Verkaufsfläche. Das wäre nach dem jetzt gültigen Bebauungsplan nicht möglich. "Durch eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten künftig zuzulassen, wäre dann auch der Angelshop denkbar, da dieser analog Campingartikeln eingestuft werden kann", heißt es von Seiten der Verwaltung. Der Stadtrat folgte dem Votum des Ortsrates Besseringen, der die Bebauungsplan-Änderung gebilligt hatte.

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