Stadtrat hält an Drehleiter fest

Friedrichsthal · Erst hob der Stadtrat seinen früheren Beschluss zur Anschaffung eines Drehleiterfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr auf und dann fasste er einen neuen. Das Kommunalparlament erlaubt jetzt eine Anschaffung für 300 000 Euro, also 200 000 Euro weniger als zunächst geplant.

Sparen ist angesagt in der Stadt. Das spiegelt besonders der Haushaltssanierungsplan (HSP) wider, den der Stadtrat am vorigen Mittwochabend verabschiedete (die SZ berichtete). Das ist auch notwendig, damit Friedrichsthal die Vorgaben zur Erlangung von Finanzhilfen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) einhält.

Eigenkapital aufbauen

Und diese KELF-Mittel werden dringend benötigt auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt, der Voraussetzung ist, dass die Kommune wieder Eigenkapital aufbauen kann.

Und weil nach Maßgabe des Stadtrates alle Gruppierungen einen Beitrag zum Sparen leisten sollen, war nun die Anschaffung eines Drehleiterfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr erneut ein Tagesordnungspunkt. Das Gerangel um dieses technische Gerät dauert bereits seit geraumer Zeit an.

Zunächst wurde auf Weisung des Landesverwaltungsamtes (LaVa) ein Beschluss aus dem Vorjahr aufgehoben. Dann wurde der Antrag der Fraktion Bündnis soziale Zukunft (BsZ) über die "Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 300 000 Euro für die Anschaffung" beraten und beschlossen. BsZ-Fraktionsvorsitzender Manfred Klein verwies eingangs der Debatte am vergangenen Mittwochabend darauf, dass bisher kein Stadtrat die Anschaffung abgelehnt habe. Mit ihrem Antrag auf Deckelung der Mittel wolle seine Fraktion aber erreichen, dass die Anschaffung eines "technisch einwandfreien" gebrauchten oder eines Vorführ-Fahrzeugs ernsthaft geprüft wird.

Bürgermeister Rolf Schultheis, zugleich Chef der Feuerwehr, verwies auf Gutachten, die keine Wahl ließen, als ein Drehleiterfahrzeug anzuschaffen. Das hätten Experten bestätigt. Hier forderte CDU-Fraktionsvorsitzender Daniel Jung vehement, die "Unterlagen zu Gesicht" zu bekommen. Denn das habe die Verwaltung bis zur Sitzung nicht getan.

In der emotionalen Debatte zitierte die Verwaltung auch eine Vorschrift, wonach ein gebrauchtes Fahrzeug im Regelfalle nicht älter als zwei Jahre sein dürfe, was von einigen Stadträten allerdings in Zweifel gezogen wurde. Bei älteren Fahrzeugen besteht nach Angaben der Verwaltung die Gefahr, dass ein möglicher 50-Prozent-Zuschuss aus der Brandschutzsteuer nicht gewährt werde.

Selbst aufbringen

Dann müsse die Stadt die Kosten von eventuell 300 000 Euro allein tragen, während bei den ursprünglichen 500 000 für ein den Vorgaben entsprechendes Fahrzeug die Stadt den Zuschuss erhalten könne und so lediglich 250 000 Euro selbst aufzubringen habe. Dieser Argumentation folgte der Rat nicht und beschloss den BsZ-Antrag bei einer Gegenstimme und acht Enthaltungen. (Bericht folgt)

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