Stadtfest ist jetzt am zweiten August-Wochenende

Friedrichsthal. Das Stadtfest wird in diesem Jahr am zweiten August-Wochenende, 10. und 11., stattfinden und damit eine Woche früher als in den Vorjahren. Zudem übernimmt die Stadtverwaltung die Koordination der Vorbereitungen und der Ausführung. Das wurde am Mittwochabend in der Sitzung des Stadtrates bekannt

Friedrichsthal. Das Stadtfest wird in diesem Jahr am zweiten August-Wochenende, 10. und 11., stattfinden und damit eine Woche früher als in den Vorjahren. Zudem übernimmt die Stadtverwaltung die Koordination der Vorbereitungen und der Ausführung. Das wurde am Mittwochabend in der Sitzung des Stadtrates bekannt. Wie Bürgermeister Rolf Schultheis unter Tagesordnungspunkt "Mitteilungen und Anfragen" weiter mitteilte, arbeiten Gewerbetreibende und Vereine in der Arbeitsgruppe Stadtfest zusammen. Zudem seien bereits Sponsoren mit im Boot. Wie gestern von der Stadtverwaltung dazu ergänzend mitgeteilt wurde, wird die Arbeitsgruppe am Freitag, 15. Februar, um 19 Uhr im Gasthaus "Zum Heinz" zusammenkommen, um über die wesentlichen Fragen zu beraten. Insbesondere der Aufstellbereich für die zentrale Bühne, die Nutzung des Marktplatzes als Zone für besondere Attraktionen und die Standplätze für die örtlichen Vereine und Gewerbetreibenden werden dann Themenschwerpunkte sein.

Abriss von Vereinsheim

Weniger Positives musste Schultheis aus Bildstock berichten. Das dortige katholische Vereinsheim werde aus Kostengründen abgerissen - eine Sanierung sei zu teuer. An dessen Stelle sollen Parkplätze für Kirchenbesucher angelegt werden. Das katholische Vereinsheim in der Stadtmitte werde hingegen saniert, zumal es als Veranstaltungsraum für 200 bis 250 Menschen gebraucht werde.

Der Stadtrat beschloss am Mittwochabend eine neue Vergnügungssteuersatzung mit einer moderaten Anhebung der Gebühren, wie sie der gesetzliche Rahmen vorgibt. Diese Erhöhung betrifft nach Klarstellung durch Stadtkämmerer Joachim Schäfer lediglich Geldspielautomaten und Spielhallen. Künftig werde zur exakten Ermittlung der Vergnügungssteuer das Einspielergebnis am Gerät elektronisch gemessen, um Steuergerechtigkeit herzustellen.

Um den Trägern öffentlicher Belange Rechnung zu tragen, beschloss der Stadtrat bei einer Enthaltung die "erneute Offenlegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs Nr. 260 An der Geißwies". thf

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort