Stadt nimmt Grünschnitt nur noch von Ottweilern an

Ottweiler. Die Stadt Ottweiler hat im Jahr 2011 eine neue Regelung für die Kompostierungsanlage an der B 420 im Eichenwäldchen eingeführt, heißt es in einer Mitteilung. Demnach dürfen nur die Bürger die Anlage nutzen, die in Ottweiler wohnen oder ein Grundstück in Ottweiler haben

Ottweiler. Die Stadt Ottweiler hat im Jahr 2011 eine neue Regelung für die Kompostierungsanlage an der B 420 im Eichenwäldchen eingeführt, heißt es in einer Mitteilung. Demnach dürfen nur die Bürger die Anlage nutzen, die in Ottweiler wohnen oder ein Grundstück in Ottweiler haben. Dazu wurde mit dem Steuerbescheid 2011 eine Anlieferberechtigung verschickt, die Bürger bei der Anlieferung von Grünschnitt dem Betriebspersonal vorzeigen müssen. Beim Ausfüllen der Berechtigung sei darauf achten, dass das Anwesen oder das Grundstück angegeben ist, so die Stadt. Als Nutzungsberechtigte könnten unter Umständen auch mehrere Personen angegeben sein. Bürger, die diese Anlieferberechtigung an die Stadt Ottweiler ausgefüllt zurückgeschickt haben, bekommen diese in Kürze zurück. Hintergrund für diese Neuregelung sei, dass in den vergangenen Jahren immer häufiger Anlieferungen von Grünschnitt aus den umliegenden Gemeinden auf die städtische Anlage beobachtet wurden. redInformationen bei Christoph Hassel unter Telefon (0 68 24) 30 08-36, E-Mail: umweltbeauftragter@ottweiler.de.

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