Stadt Neunkirchen erinnert an die Pflicht zur Gehweg-Reinigung

Neunkirchen. Schneeschippen ist nicht jedermanns Sache, aber Paragraf fünf der städtischen Straßenreinigungssatzung regelt, dass Anlieger Bürgersteige und Gehwege entlang ihrer Grundstücke täglich von 7 bis 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten haben

Neunkirchen. Schneeschippen ist nicht jedermanns Sache, aber Paragraf fünf der städtischen Straßenreinigungssatzung regelt, dass Anlieger Bürgersteige und Gehwege entlang ihrer Grundstücke täglich von 7 bis 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten haben. Ansonsten sind die Gehwege regelmäßig jeden Samstag und jeden Werktag vor gesetzlichen Feiertagen zu reinigen, teilt die Stadtpressestelle mit. Sofern Anlagen mehr als üblich verschmutzt sind, müssen sie sofort gereinigt werden. Die Vernachlässigung dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Zwangsmittel belegt werden kann. Auffällige Verschmutzungen im öffentlichen Bereich können beim Betriebshof, Telefon (0 68 21) 202-650, angezeigt werden. Die aktuelle Satzung ist auch im Internet zu finden. redneunkirchen.de/627

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