Stadt erinnert Bürger an die Räum- und Streupflicht

Neunkirchen. Angesichts der angekündigten Schneefälle weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer an öffentlichen Straßen und Gehwegen räum- beziehungsweise streupflichtig sind. Bei Schneefall sind Bürgersteige und Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Meter freizuhalten. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden

Neunkirchen. Angesichts der angekündigten Schneefälle weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer an öffentlichen Straßen und Gehwegen räum- beziehungsweise streupflichtig sind. Bei Schneefall sind Bürgersteige und Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Meter freizuhalten. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden. Bei Schnee- und Eisglätte sind in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr zur Sicherheit der Fußgänger Gehwege und Gehbahnen mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Streusalz und streusalzhaltige Mittel sind grundsätzliche untersagt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Glatteis und an besonderen Gefahrenstellen. Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden können. Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht steht die Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer (0 68 21) 202-604 zur Verfügung.red

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