Staatssekretär Borger verliert Prozess vor Oberlandesgericht

Saarbrücken. Umweltstaatssekretär Klaus Borger (Grüne, Foto: SZ) musste gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken eine Niederlage einstecken. Der fünfte Zivilsenat unter Vorsitz von OLG-Präsident Roland Rixecker lehnte einen Antrag des Grünen-Politikers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Springer Verlag ab

Saarbrücken. Umweltstaatssekretär Klaus Borger (Grüne, Foto: SZ) musste gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken eine Niederlage einstecken. Der fünfte Zivilsenat unter Vorsitz von OLG-Präsident Roland Rixecker lehnte einen Antrag des Grünen-Politikers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Springer Verlag ab. Borger wollte eine Gegendarstellung in der "Bild"-Regionalausgabe zu dem Bericht "Staatssekretär nennt Holzfäller Massenmörder" durchsetzen. Das Landgericht hatte seinem Antrag in erster Instanz stattgegeben. Das OLG hob die Entscheidung auf. Tenor des Urteils: Bei den beanstandeten Formulierungen handele es sich um von der Pressefreiheit geschützte Wertungen, nicht um Tatsachenbehauptungen. mju

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort