Justiz Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Klaus Meiser (CDU)

Saarbrücken · Nach Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Klaus Meiser (CDU) durch den Saarländischen Landtag (wir berichteten), hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag gegen den wegen des Skandals um den Landessportverband zurück getretenen Landtagspräsidenten Anklage erhoben.

 Klaus Meiser (CDU)

Klaus Meiser (CDU)

Foto: BeckerBredel

Die Staatsanwaltschaft wirft Meiser Vorteilsgewährung in Tateinheit mit Untreue in zwei besonders schweren Fällen vor. Das teilte die Anklagebehörde mit.

Hintergrund sei zum Einen die Ausrichtung des 70. Geburtstags von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) im November 2017 in der Mensa des Landesportverbands (LSVS). Meiser war zu jener Zeit LSVS-Präsident, welcher der Rechtsaufsicht von Innenminister Bouillon unterliegt. Meiser soll am 9. Oktober 2017 in der Sitzung des Präsidiums vorgeschlagen haben, dass der LSVS die Mensa für die am 20. November geplante Feier zum 70. Geburtstag Bouillons zur Verfügung stellt und die Kosten für Dienstleistungen und Getränke übernehmen soll. Meiser und alle anwesenden Präsidiumsmitglieder sollen dann einen entsprechenden Beschluss gefasst haben. Dabei soll Meiser einerseits gewusst haben, dass die vorgesehenen Zuwendungen auch der Klimapflege dienten, so die Staatsantschaft. Zudem habe die LSVS-Mensa seit Jahren Verluste verursacht und die Finanzierung eines Ministergeburtstags nicht zu den Aufgaben des LSVS gehört. Das habe zwangsläufig das Defizit der Mensa erhöht und den LSVS geschädigt. Bouillon hatte im Zuge der Planungen der Feier eine Kostenbeteiligung des LSVS unter Hinweis auf den privaten Charakter der Veranstaltung abgelehnt.

Zudem wirft die Staatsanwaltschaft Meiser vor, seine Lebensgefährtin beim dem von ihm geführten LSVS für 1200 Euro im Monat beschäftigt zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist davon auszugehen, dass für die Beschäftigung der Lebensgefährtin, einer CDU-Kommunalpolitikerin aus Oberwürzbach, keine sachliche Notwendigkeit bestand. Die Beschäftigung sei zudem regelwidrig außerhalb des Haushalts- und Stellenplans erfolgt.

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