Staatsanwalt schließt Verfahren gegen FWG ab

Ottweiler. Der misslungene Versuch, bei der Ottweiler Bürgermeisterwahl im vergangenen Februar einen eigenen Kandidaten zu stellen, hat die Freien Wähler nachträglich eine Stange Geld gekostet. Mit einer Geldstrafe, die gerade noch im dreistelligen Bereich liegt, wurde ein Formfehler für FWG-Chef Friedel Budke und zwei weitere Freie Wählerinnen bei der Kandidatenkür geahndet

Ottweiler. Der misslungene Versuch, bei der Ottweiler Bürgermeisterwahl im vergangenen Februar einen eigenen Kandidaten zu stellen, hat die Freien Wähler nachträglich eine Stange Geld gekostet. Mit einer Geldstrafe, die gerade noch im dreistelligen Bereich liegt, wurde ein Formfehler für FWG-Chef Friedel Budke und zwei weitere Freie Wählerinnen bei der Kandidatenkür geahndet. Nachdem dies von den Betroffenen akzeptiert worden sei, habe damit die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Aussage definitiv ad acta gelegt, teilte Budke auf SZ-Nachfrage mit.Zur Vorgeschichte: Weil die FWG in Fehde mit ihrem ursprünglichen Bürgermeisterkandidaten Andreas Jung geriet, wurde am Abend, bevor die Bewerbungsfrist ablief, von einer Mitgliederversammlung Wolfgang Mitzel anstelle von Jung auf den Schild gehoben. Im Eifer des Gefechts übersahen die Protagonisten, dass die Wahl nicht wie vorgeschrieben geheim vonstatten ging. Das zur Rechenschaft gezogene Trio bestätigte allerdings per Unterschrift auf den Bewerbungsunterlagen, dass alles formgerecht zugegangen sei. Ein anonymer Brief an Gemeindewahlleiter Wilfried Hopf deckte den Sachverhalt auf und führte zum Eklat: FWG-Kandidat Mitzel wurde nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Da ein strafbarer Vorgang vorlag, schaltete der Gemeindewahlleiter die Justiz ein, die den Fall nun zum Abschluss brachte.Auch als Vize-Vorsitzender der FWG Ottweiler sei Andreas Jung mittlerweile ersetzt, teilte Budke weiter mit. Dieses Amt habe kommissarisch Manfred Hopf übernommen.

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