Vorwurf des Betruges Staatsanwalt prüft bei Linken noch Anfangsverdacht

Saarbrücken · Im Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Linken-Politiker Thomas Lutze und Andreas Neumann wird nach wie vor geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht des Betrugs vorliegt. Ein Sprecher der Behörde bezeichnete den derzeitigen Verfahrensstand gestern als Vorermittlungs- oder Verdachtsprüfungsverfahren.

Die SZ hatte zuvor von einem „Ermittlungsverfahren“ berichtet, das allerdings einen Anfangsverdacht voraussetzen würde. Die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht besteht, sei noch nicht abgeschlossen, hieß es.

In der Diskussion geht es um den innerparteilichen Vorwurf, dass mit fingierten Mitgliedern staatliche Zuschüsse beantragt wurden. Lutze und Neumann weisen den Vorwurf zurück. Ein Gegner der beiden hatte Strafanzeige gestellt und das Rücktrittsschreiben von Landesgeschäftführer Leo Stefan Schmitt beigefügt, in dem von Ungereimtheiten bei der Beitragszahlung die Rede ist. Der Landesvorstand erklärte im August, er werde sich an der „medialen Dreckschlacht“ nicht beteiligen.

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