St. Ingberter Rat muss Ausschüsse neu besetzen

St. Ingbert. Die ersten Ausschuss-Sitzungen des St. Ingberter Stadtrates sind schon vorbei, ihre Ergebnisse müssen aber noch einmal bestätigt werden. Der Rat wird seine Ausschüsse nämlich neu besetzen. Die Kommunalaufsicht hat einer Beschwerde der Freien Wähler stattgegeben, die sich nach dem Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Gremiums am 7. Juli benachteiligt fühlten

St. Ingbert. Die ersten Ausschuss-Sitzungen des St. Ingberter Stadtrates sind schon vorbei, ihre Ergebnisse müssen aber noch einmal bestätigt werden. Der Rat wird seine Ausschüsse nämlich neu besetzen. Die Kommunalaufsicht hat einer Beschwerde der Freien Wähler stattgegeben, die sich nach dem Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Gremiums am 7. Juli benachteiligt fühlten. Das wurde jetzt im Haupt- und Personalausschuss bekannt. Ein Verfahrensfehler macht die Wiederholung der Prozedur nötig. Das Landesamt führt in einem Schreiben an die Verwaltung, das der Redaktion vorliegt, aus: "Da das KSVG (Kommunales Selbstverwaltungsgesetz, Red.) für die Ausschussbesetzung zwingend die Abstimmung vorschreibt, hätte der Stadtrat in seiner Sitzung am 7.7.2009 zunächst sowohl über den Vorschlag der Verwaltung, die Verteilung der Sitze nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, als auch über den Antrag der FW-Stadtratfraktion, die Sitzverteilung nach dem Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer vorzunehmen, beschließen müssen."

Dies war damals allerdings nicht geschehen. Oberbürgermeister Georg Jung hatte in der Sitzung nach harter Debatte (die SZ berichtete) festgestellt, dass keine Einigung zu erzielen sei und deshalb die Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren zu erfolgen habe. Die CDU hatte nach diesem Verfahren sechs Ausschuss-Plätze erhalten, was bei SPD, Familien-Partei und Freien Wählern zu großer Verärgerung führte. Die Freien Wähler hatten schließlich keinen Sitz in den Ausschüssen bekommen und können lediglich beratend an Sitzungen teilnehmen. Die angedachte Jamaika-Koalition kam nach dieser Beschlusslage auf acht Sitze, SPD, Familie und Linke zusammen auf sechs.

Die Kommunalaufsicht erläutert in ihrem Schreiben an die Verwaltung, da es über die Ausschuss-Besetzung keine Einigkeit im Gremium gab, hätte sich zwingend die Wahl der Mitglieder nach Vorschlägen aus den Fraktionen anschließen müssen.

Als Sieg für die Demokratie feiert Christian Haag (Foto: SZ), FW-Sprecher im Stadtrat, das Ergebnis der Überprüfung durch das Verwaltungsamt. Er sagt: "Es kann nicht sein, dass sich der Oberbürgermeister über demokratische Grundregeln hinwegsetzt und den Stadtrat seiner Entscheidungsbefugnis beraubt, nur weil ihm ein Antrag persönlich nicht gefällt." Den OB fordert Haag zu einem "faireren Umgang mit allen Fraktionen im Stadtrat" auf. Stadtpressesprecher Wilfried Trapp bestätigt, am 22. September werde der Rat erneut über die Besetzung der Ausschüsse entscheiden: "Er tut das nach den Vorgaben des Landesverwaltungsamtes." Also gegebenenfalls per Wahlverfahren. Bereits gefasste Beschlüsse könnten nachträglich legitimiert werden, um Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit auszuschließen.

Hintergrund

Das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) gibt im Paragraphen 48 Auskunft über Ausschüsse. Allgemein gilt: "Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden." Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutzangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden.

Nach Absatz zwei sollen bei der Besetzung die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, werden die Mitglieder vom Rat auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt und das Wahlergebnis nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondts festgestellt. mbe

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