Spannende Vorträge zum Verkehrsrecht bei den Homburger Tagen

Homburg. Auch die 31. Auflage der Homburger Tage, einem regelmäßig im Oktober stattfindenden Treffen von Verkehrsjuristen in der Kreisstadt, geizte nicht mit juristischer Prominenz und interessanten Themen

 Ein Verkehrsunfall und die Schuldfrage: Hier kann der so genannte "Anscheinsbeweis", die Beweisführung auf Basis allgemeiner Erfahrungssätze bei typischen Geschehensabläufen, Teil der Rechtsprechung sein. Die Homburger Tage lieferten hier Informationen zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Foto: Thorsten Wolf

Ein Verkehrsunfall und die Schuldfrage: Hier kann der so genannte "Anscheinsbeweis", die Beweisführung auf Basis allgemeiner Erfahrungssätze bei typischen Geschehensabläufen, Teil der Rechtsprechung sein. Die Homburger Tage lieferten hier Informationen zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Foto: Thorsten Wolf

Homburg. Auch die 31. Auflage der Homburger Tage, einem regelmäßig im Oktober stattfindenden Treffen von Verkehrsjuristen in der Kreisstadt, geizte nicht mit juristischer Prominenz und interessanten Themen. Veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) fanden sich auch 2011 wieder rund 200 Verkehrsrechtler, Rechtsanwälte, Richter, Versicherungs- und Verwaltungsjuristen im Homburger Schlossberg Hotel ein, um sich unter anderem über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Autokauf und Autoleasing, vorgestellt von Wolfgang Ball, vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), informieren zu lassen. Weitere Themen: "Der Rechtsschutzversicherer und sein durchschnittlichen Versicherungsnehmer", beleuchtet von Roland Wendt, Richter am Bundesgerichtshof, die "Vorverurteilung durch Medien", vorgestellt von BGH-Richter Dr. Ulrich Franke am Beispiel eines Verkehrsunfalls oder auch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum so genannten "Anscheinsbeweis" im Verkehrsrecht, vorgestellt von Vera von Pentz, ebenfalls Richterin am Bundesgerichtshof. "Der Anscheinsbeweis erlaubt es, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass die Ursache oder das Verschulden festgestellt ist", so Richterin von Pentz in ihren ergänzenden, schriftlichen Erläuterungen des Themas.Eben dieses Thema ordnete Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt (Foto: SZ), Organisator der Homburger Tage und von 2001 bis 2009 Vizepräsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar, als besonders relevant und bedeutsam ein, da dieser Aspekt der Verkehrsrechtssprechung "für fast jeden Verkehrsunfall eine Rolle spielt. Und hier ist zum ersten Mal, so wie ich das beurteile, dogmatisch dieser Anscheinsbeweis dargestellt worden."

Nicht weniger von Bedeutung - und seit dem Prozess gegen den früheren ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann auch von erhöhtem öffentlichen Interesse: Die "Vorverurteilung durch Medien", differenziert vorgestellt, unter der Zuhörern dabei auch der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, von Ulrich Franke. "Meine Thesen sind die, dass im Grunde genommen jeder Verdachtsberichterstattung, sei sie nun nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts oder auch des sechsten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zulässig oder nicht, eine Stigmatisierung, eine Verurteilung des Beschuldigten bedeutet." Auch habe das von der Rechtsprechung entwickelte Schutzkonzept, so Franke, die Neigung, "die Presse gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Beschuldigten doch eher zu bevorzugen. Das bedeutet, dass der Angeklagte im Regelfall das Nachsehen hat."

Nicht zuletzt die Güte dieses Vortrages, aber auch die Qualität der anderen Beiträge, ließen Hans-Jürgen Gebhardt anlässlich einer Pressekonferenz am Samstag ein durchweg positives Fazit der 31. Homburger Tage ziehen. "Das ist, und das ist die allgemeine Meinung, eine hervorragende Veranstaltung. Und das liegt vor allem an den erstklassigen Referenten." thw

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