Sohn raubt den eigenen Vater aus - 24-Jähriger muss hinter Gitter

Saarbrücken. "Rück Bargeld raus, oder ich bring dich um, du Schwein" soll der 24-jährige Angeklagte am 20. Juni vergangenen Jahres zu seinem Vater gesagt haben. Als der Vater nach schweren Fausthieben in sein Gesicht blutüberströmt am Boden lag, gab er seinem Sohn das Geld: 120 Euro

Saarbrücken. "Rück Bargeld raus, oder ich bring dich um, du Schwein" soll der 24-jährige Angeklagte am 20. Juni vergangenen Jahres zu seinem Vater gesagt haben. Als der Vater nach schweren Fausthieben in sein Gesicht blutüberströmt am Boden lag, gab er seinem Sohn das Geld: 120 Euro. Dafür schickten die Richter des Landgerichts den drogenabhängigen Angeklagten für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Er wird in der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig untergebracht. Einbezogen in das Urteil ist eine Strafe des Amtsgerichts vom Anfang dieses Jahres. Auch hier ging es um Gewalttaten. Unter anderem hat der Angeklagte einem Kind Reizgas ins Gesicht gesprüht.Vater und Sohn haben sich inzwischen wieder ausgesöhnt. Als Zeuge vor Gericht wollte der Vater dem Sohn helfen. Seine Darstellung, es habe ein Gerangel gegeben und anschließend sei der Sohn mit dem Geld verschwunden, folgte das Gericht nicht. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer bewertete die Aussage des Vaters als unglaubwürdig. Zumal der Sohn zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Er gab die Faustschläge und den Raub zu, nur an die Fußtritte ins Gesicht, von denen in der Anklage die Rede ist, erinnerte er sich nicht.

Der Lebensweg des jungen Mannes begann Erfolg versprechend. Er hat einen Waldorfkindergarten und eine Waldorfgrundschule besucht. Danach kam er aufs Gymnasium. Aber mit zwölf Jahren geriet er auf die schiefe Bahn. Er trank Alkohol, manchmal schon vor Unterrichtsbeginn, und er nahm Drogen. Es folgten mehrere Schulwechsel bis zur Sonderschule. Einen Beruf hat er nicht erlernt. Einen Tag nach der Tat kam er in die geschlossene Klinik. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. jht

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