Sogar der Schrank wird kontrolliert

Sulzbach-/Fischbachtal. Das Thema Waffenbesitz steht vor allem seit dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden (Baden-Württemberg) im März 2009, als ein 17-jähriger Schüler 15 Unschuldige und danach sich selbst tötete, auf der Agenda der Medien

 Beim Waffenbesitz gibt es Wichtiges zu beachten. Archiv-Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Beim Waffenbesitz gibt es Wichtiges zu beachten. Archiv-Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Sulzbach-/Fischbachtal. Das Thema Waffenbesitz steht vor allem seit dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden (Baden-Württemberg) im März 2009, als ein 17-jähriger Schüler 15 Unschuldige und danach sich selbst tötete, auf der Agenda der Medien.Inzwischen sind knapp vier Jahre vergangen, das Waffenrecht hat sich verändert und seit gut anderthalb Jahren wird ein neues Waffenregister erstellt, in dem alle Waffen digital erfasst werden.

Wie viele Waffen es in Quierschied, Friedrichsthal, Dudweiler und Sulzbach derzeit gibt, kann man allerdings nicht sagen. Zwar ist die Erfassung der Waffenbesitzer abgeschlossen, aber bundeseinheitlich gibt es ein Problem mit der Auswertung der Software. "Der Hersteller ist aufgefordert, dies noch einmal zu überarbeiten", sagt Stefan Kiefer, Pressesprecher des Regionalverbandes Saarbrücken, und erklärt: "Jeder Waffenbesitzer ist digital erfasst und uns bekannt, aber das Programm wirft keine konkreten aktuellen Zahlen für bestimmte Orte aus."

Die Jagd- und Waffenbehörde des Regionalverbands ist für den Großraum Saarbrücken zuständig - außer für die Landeshauptstadt selbst und Völklingen, die jeweils eine eigene Waffenbehörde haben.

Seit der Verschärfung des Waffengesetzes haben sich auch die Kontrollen, die von den Mitarbeitern des Regionalverbandes vor Ort ausgeführt werden, verändert. Kontrolliert wird unter anderem, ob die neuerdings vorgeschriebenen Schließschränke vorhanden sind. "Da gab es in jüngster Zeit überhaupt keine Auffälligkeiten. Im Gegenteil: Viele Leute haben ihre Waffenbesitzkarte zurückgegeben, weil ihnen die neuen Richtlinien und der neue Schrank einfach zu teuer sind", sagt Stefan Kiefer, der auf SZ-Nachfrage erläutert, welche Berufs- oder Sportgruppen außer Polizisten, Jägern und Sportschützen zu den Waffenbesitzern gehören: "Es gibt Waffen- und Munitions-Sammler, entsprechende Sachverständige, Bewachungsunternehmer und auch gefährdete Personen, die über eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein verfügen." Der Anteil an Waffenscheinen im Vergleich zu Waffenbesitzkarten sei verschwindend gering. Während man mit einem Waffenschein die Erlaubnis hat, eine Waffe auch in der Öffentlichkeit mit sich zu führen, erlaubt eine Besitzkarte nur die Nutzung zu bestimmten Zwecken: "Zum Beispiel darf ein Sportschütze seine Waffe mit zum Schießstand nehmen und der Jäger seine Waffe mit zur Jagd. Die Besitzkarte berechtigt allerdings nicht dazu, die Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen", erklärt Kiefer.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weist der Regionalverband darauf hin, dass man sich im Falle eines Waffenfundes oder der unverhofften Erbschaft einer Waffe umgehend bei der Jagd- und Waffenbehörde melden muss. Will man die Waffe behalten, kann man dort einen Waffenschein oder eine Besitzkarte beantragen. Will man die Waffe loswerden, kann man sie - nachdem man sie gemeldet hat - entweder über einen Händler verkaufen oder von der Behörde entsorgen lassen. Das eigenmächtige Verkaufen von Waffen ist strafbar.

rvsbr.de/Rechts- & Ordnungsamt/Jagd- und Waffenbehörde

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