Sieben Jahre Haft im Drogentod-Prozess

Trier. Im Prozess um den Drogentod einer 20-Jährigen wurde gestern in Trier das Urteil gesprochen. Der Ex-Freund wurde wegen Totschlags durch Unterlassen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht blieb damit etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zuvor acht Jahre Haft verlangt hatte

Trier. Im Prozess um den Drogentod einer 20-Jährigen wurde gestern in Trier das Urteil gesprochen. Der Ex-Freund wurde wegen Totschlags durch Unterlassen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht blieb damit etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zuvor acht Jahre Haft verlangt hatte.Der 31-jährige Angeklagte habe keinen Arzt gerufen, obwohl die Frau im Juni 2009 vor seinen Augen ein giftiges Lösungsmittel getrunken hatte, das als Party-Droge gilt. Er habe mindestens zwei Stunden neben ihr gesessen, "während sie vor sich hin starb", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Die Verteidigung hatte dagegen auf unterlassene Hilfeleistung plädiert - hier ist ein Strafmaß von höchstens einem Jahr möglich. Laut Anklage soll die 20-jährige Frau nach einem Streit erklärt haben, sie wolle sich umbringen. Anschließend habe sie eine Überdosis geschluckt. Ihr Ex-Freund hatte sie demnach lediglich aufgefordert, sich zu erbrechen und anschließend ins Bett zu legen. dpa

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