SHG-Chef sieht trotz Anklage keinen Anlass für Suspendierung

Saarbrücken. Die Untreue-Anklage gegen die frühere Führungsspitze der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) bleibt vorerst bei dem Sozialkonzern ohne Konsequenzen. Zum Kreis der Angeklagten gehört neben Ex-Geschäftsführer Joachim Wild, der jetzt in München arbeitet, auch ein pensionierter Verwaltungsdirektor. Ebenfalls angeklagt ist der frühere Personalchef der Sonnenberg-Kliniken

Saarbrücken. Die Untreue-Anklage gegen die frühere Führungsspitze der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) bleibt vorerst bei dem Sozialkonzern ohne Konsequenzen. Zum Kreis der Angeklagten gehört neben Ex-Geschäftsführer Joachim Wild, der jetzt in München arbeitet, auch ein pensionierter Verwaltungsdirektor. Ebenfalls angeklagt ist der frühere Personalchef der Sonnenberg-Kliniken. Er wirkt heute als Prokurist. Der 55-Jährige erklärte gegenüber unserer Zeitung, er habe "auf Anweisung gehandelt", als er für Ex-Geschäftsführer Wild 2007 die Auszahlung von etwa 30 000 Euro als Steueranteil für dessen Altersversorgung angefordert habe. Die von Wild abgezeichnete Anweisung sei vom damaligen Verwaltungsdirektor gekommen.SHG-Geschäftsführer Alfons Vogtel sieht nach der Anklageerhebung "keinen Grund", seinen Prokuristen vom Dienst zu suspendieren. Er sei damals "weisungsgebundener Mitarbeiter" gewesen. Die Grünen-Fraktion im Regionalverband, der über 40 Prozent der Anteile der gemeinnützigen SHG hält, fordert derweil die Suspendierung. SHG-Aufsichtsratschef Peter Gillo, dessen Rücktritt die Grünen reklamieren, will die Untreue-Anklage gegen die ehemalige SHG-Spitze zum Thema der nächsten Aufsichtsratssitzung machen.

Rechtsanwalt Hans-Georg Warken, der Ex-SHG-Chef Wild vertritt, wies für seinen Mandanten alle Vorwürfe zurück. Wild habe den Betrag schon vor Jahren erstattet. Gesellschafter und Aufsichtsrat hätten ihm Entlastung erteilt. Wild erhielt 2009 eine Abfindung von rund 700 000 Euro. Gillo dementierte SZ-Informationen nicht, wonach vertraglich mit Wild vereinbart wurde, dass er im Fall einer Verurteilung einen Teil zurückzahlen muss. mju

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