Serien-Straftäter erhält Bewährung wegen hohen Alters

Saarbrücken/Merzig. Wegen seines fortgeschrittenen Alters muss ein 75-jähriger Serien-Wirtschaftskrimineller nicht mehr ins Gefängnis. In einer Berufungsverhandlung gewährte das Saarbrücker Landgericht dem Angeklagten jetzt eine Bewährungsfrist. Schon oft hatte der Mann vor einem Strafrichter gestanden

Saarbrücken/Merzig. Wegen seines fortgeschrittenen Alters muss ein 75-jähriger Serien-Wirtschaftskrimineller nicht mehr ins Gefängnis. In einer Berufungsverhandlung gewährte das Saarbrücker Landgericht dem Angeklagten jetzt eine Bewährungsfrist. Schon oft hatte der Mann vor einem Strafrichter gestanden. Zuletzt verurteilte ihn das Amtsgericht Merzig wegen einer Wirtschaftsstraftat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Er bestritt die Tat nicht. Aber gegen das Strafmaß ging er vorm Landgericht in Berufung.Vor ein paar Jahren hatte er großes Glück bei der Justiz. Innerhalb einer laufenden Bewährungszeit wurde er erneut straffällig und verurteilt. Da wäre der Widerruf der Bewährung fällig gewesen, aber der Informationsfluss zwischen den Gerichten stockte, die Richter wussten nichts von der Bewährungsfrist, er musste nicht ins Gefängnis.

Die Vorsitzende Richterin mutmaßte jetzt in der Urteilsbegründung, dass die Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten gering sei. Der Mann habe sich aus dem "Geschäftsleben" zurückgezogen und sei herzkrank. Die Strafe sei aber der Höhe nach angemessen. In den nächsten fünf Jahren muss er sich bewähren. Dann wird die Strafe erlassen. jht

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