Sendemast überragt Kohlhofer Wald

Bayrisch-Kohlhof/Neunkirchen. Seit einigen Tagen sorgt ein neu errichteter Mobilfunk-Mast auf Neunkircher Beritt, direkt an der Grenze zum Limbacher Höfche für Aufsehen (wir berichteten)

Bayrisch-Kohlhof/Neunkirchen. Seit einigen Tagen sorgt ein neu errichteter Mobilfunk-Mast auf Neunkircher Beritt, direkt an der Grenze zum Limbacher Höfche für Aufsehen (wir berichteten). Mehr oder weniger verwundert haben auch die Einwohner des Preußischen Kohlhofs Mitte Juli einen riesigen Baukran registriert, der an der südlichen Peripherie des Neunkircher Stadtteils ein neues Wahrzeichen hinterließ: Aus dem Wald zwischen dem Kohlhofer Ortsrand und der Zufahrt zur A 8 ragt seit einigen Tagen ein 45 Meter hoher Mobilfunk-Mast aus "Schleuderbeton".Errichtet hat ihn der Mobilfunkanbieter O2 auf dem vom Staatsforst angepachteten Gelände. "Die Anlage soll eine Lücke abdecken, damit wir ein flächendeckendes Netz anbieten können", sagt Harald Rudolph vom Regionalbetrieb West von O2 in Köln auf SZ-Anfrage. Der Mast werde mit der herkömmlichen Mobilfunktechnik GSM ausgestattet, aber auch mit der UMTS-Technik für Handy-Internet. Das Ganze solle im September oder Oktober in Betrieb gehen. Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liege vor. Demnach betrage die Schutzzone infolge der Strahlung "16,50 Meter in der Hauptsenderichtung". "Außerhalb dieses Bereichs darf sich jeder 24 Stunden am Tag aufhalten", so Rudolph. Was Mobilfunkskeptiker sicherlich so nicht stehen lassen.Der Mast hat nach Auskunft der Stadt Neunkirchen 240 Meter Abstand zur nächstliegenden Wohnbebauung auf dem Neunkircher Kohlhof und 300 Meter zu den Häusern des Bayrischen Kohlhofs auf der Gemarkung Kirkel. Es ist die dritte Anlage dieses Kalibers auf Neunkircher Bann - zwei große Mobilfunkmasten stehen bereits auf der Spieser Höhe.Die Stadt war für die baurechtliche Genehmigung zuständig, die auf einem "ganz normalen Bauantrag" fußt, wie Neunkirchens Bürgermeister Jürgen Fried auf unsere Anfrage mitteilt. Er wurde im Januar gestellt und im Mai genehmigt. Zuvor, so Fried weiter, habe das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz geprüft und festgestellt, dass "öffentliche Belange" (etwa Flächennutzungsplan, Immissionsschutzgesetz oder aber Naturschutz) nicht entgegenstehen. Und auch das Umweltministerium habe eine Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz erteilt. gth/red

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