Gericht Sechs Monate weniger Haft für Lkw-Fahrer

Saarbrücken · Im Revisionsverfahren gegen den 27-Jährigen, der in Saarbrücken einen Radler überfahren hatte, wurde das Strafmaß auf drei Jahre und drei Monate reduziert.

An einem Betonpfeiler am Hauptbahnhof endete die tödliche Fahrt des Angeklagten Ionel H. durch Saarbrücken.

An einem Betonpfeiler am Hauptbahnhof endete die tödliche Fahrt des Angeklagten Ionel H. durch Saarbrücken.

Foto: BeckerBredel

Seit fast eineinhalb Jahre beschäftigen sich die Gerichte mit dem Fall des Lkw-Fahrers, der 2016 bei einer Trunkenheitsfahrt durch die Saarbrücker Innenstadt einen Fahrradfahrer überfahren hatte. Bis zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe ging der Fall des 27-jährigen Speditionsfahrers Ionel H. Von dort wurde er zurück nach Saarbrücken verwiesen. Der Grund: Zwar habe das Landgericht „ausdrücklich als alkoholbedingt bezeichnete Wahrnehmungsbeeinträchtigungen festgestellt, die beim Angeklagten während der Fahrt zu Tage traten und zu erheblichen Fahrtfehlern führten“. Jedoch sei beim Urteil des Schwurgerichts wegen fahrlässiger Tötung die durch Alkohol bedingte verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten beim Strafmaß nicht berücksichtigt worden.

Bei dem neuen Prozess ging es für die Große Strafkammer um Richter Bernd Weidig gestern darum herauszufinden, inwiefern eine verminderte Schuldfähigkeit zutrifft und dies zu einer milderen Strafe führen könne. Wie viel er getrunken hatte, bevor er sich an diesem Abend ans Steuer seines Sattelschleppers setzte und Richtung Stadt fuhr? Wo er überhaupt hin wollte an diesem freien Tag, den er zwischen zwei Aufträgen auf dem Rastplatz Goldene Bremm hätte verbringen müssen? Dazu bekam das Gericht von Ionel H. keine Antwort. Wie im vergangenen Prozess schwieg der Angeklagte, der während der gesamten Verhandlung seinen Blick zu Boden richtete, gestern beharrlich zu den Hintergründen der Tat. So war das Gericht auf die Aussagen von Zeugen und Gutachtern angewiesen, um das Fahrverhalten von H. an dem Abend zu rekonstruieren, als er das 28-jährige Opfer mit seinem Lkw überrollte und seine Fahrt über die Saarbahn-Trasse fortsetzte, bis er schließlich am Hauptbahnhof gegen einen Betonpfeiler prallte.

Zwei junge Frauen, die zur gleichen Zeit wie Ionel H. auf der Saarbücker Mainzer Straße im Auto unterwegs waren, berichteten davon, dass der Speditionsfahrer eine rote Ampel überfuhr und bei der nächsten Ampel spät und ganz dicht hinter ihrem Auto bremste – „das war wirklich ganz nah hinter uns, ich habe gesehen, wie das Führerhaus dabei gewackelt hat.“ Als die Ampel wieder grün wurde, habe der Lkw-Fahrer länger gebraucht, um überhaupt wieder anzufahren, so die Autofahrerin. Durch die Aussage eines verkehrstechnischen Gutachters kam auch heraus, dass schon lange vor dem Kollisionsort an der Ecke zwischen Mainzer und Hellwig Straße Ionel H. bereits mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine 30er-Zone gefahren war. Außerdem hatte das Schwurgericht in der ersten Verhandlung die Tatsache, dass H. den Radfahrer übersehen hatte, auf seinen alkoholisierten Zustand zurückgeführt. Dass der 27-Jährige zur Tatzeit betrunken war, war zudem durch eine Blutprobe belegt, die eine Alkoholkonzentration von knapp drei Promille ergeben hatte.

„Allein auf Grund eines solch’ hohen Alkoholpegel kann man nicht zwangsläufig auf verminderte Schuldfähigkeit schließen“, befand der Richter. Doch in diesem Fall seien durch die Aussagen der Zeugen und Gutachter auf weitere Auffälligkeiten hingewiesen worden – und das bereits vor dem tödlichen Unfall. Jede Auffälligkeit hätte zwar für sich genommen andere Gründe haben können, doch „bei fünf Zufällen innerhalb kürzester Zeit muss die Kammer annehmen, dass sie auf den alkoholisierten Zustand zurückzuführen sind“.

So setzte die Kammer die Freiheitsstrafe gegen Ionel H. wegen fahrlässiger Tötung von drei Jahren und neun Monaten auf drei Jahre und drei Monate herab. Dem Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl gegen den Fahrer aufzuheben, gab das Gericht nicht statt. Nur gegen eine Kaution von 7500 Euro sei dies in Betracht zu ziehen. Die gleiche Auflage galt bereits beim ersten Prozess, doch H. konnte die Summe nicht bezahlen. Somit bleibt H. in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt, wo er bereits seit 21 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Denn auch nach dieser zweiten Verhandlung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, erneut Revision einzulegen.

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