Rückforderungen möglich Schwere Rechenfehler im Finanzministerium

Saarbrücken · Nach einer internen Revision droht 196 Finanzbeamten, dass sie Gehaltszulagen wieder zurückzahlen müssen – bis zu 20 000 Euro.

  677 000 Euro hat das Ministerium nach eigenen Berechnungen zu viel an Finanzbeamte ausgezahlt.

677 000 Euro hat das Ministerium nach eigenen Berechnungen zu viel an Finanzbeamte ausgezahlt.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Ausgerechnet im Finanzministerium am Saarbrücker Saarufer haben sich Staatsdiener offenbar zum Nachteil ihrer eigenen Kollegen schwer verrechnet. Beamte in den Finanzämtern des Landes sind in diesem Fall, der behörden­intern durchaus für Aufsehen sorgt, die Leidtragenden. Sie werden möglicherweise Jahre nach der Überweisung einer hart erkämpften Gehaltszulage wieder zur Kasse gebeten, sollen zumindest Teilbeträge wieder an die Landeskasse zahlen. „Die personalverwaltende Dienststelle“, so heißt es im offiziellen Beamtenjargon, habe die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage fehlerhaft ermittelt“. Finanzstaatssekretär Ulli Meyer (CDU) bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass bei einer internen und zunächst stichprobenartigen Überprüfung der so genannten Ausgleichszahlungen teilweise gravierende Fehler aufgefallen sind.

Betroffen sind vorwiegend die Finanzbeamten, die in den Jahren 2008 bis 2012 Aufgaben erledigt haben, für die sie nach den Paragrafen des Besoldungsgesetzes eigentlich hätten höher bezahlt, also befördert werden müssen. „Höherwertige Tätigkeiten“, wie es der Dienstherr formuliert, wurden wahrgenommen, obwohl die Beamten nicht in das „entsprechende Statusamt“ befördert waren. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird in solchen Fällen eine Zulage auf das Gehalt fällig, die für jeden Monat und in jedem Einzelfall zu ermitteln ist. Die Zahl der freien Stellen in den jeweiligen Gehaltsgruppen und die Zahl der jeweils Anspruchsberechtigten müssen bei der Berechnung dieser Zusatzvergütung ebenso berücksichtigt werden wie mögliche Teilzeit.

„Die Prüfung der Zulagengewährung ist sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht überaus komplex und aufwendig“, heißt es dazu im Finanzministerium. Fest steht jedenfalls, dass für die betroffenen Beamten des Fiskus in den Jahren 2016 und 2017 die errechneten Zulagen ausgezahlt wurden. 250 Bescheide wurden für Mitarbeiter in den Finanzämtern erlassen und nach dem bisherigen Stand damals rund 1,8 Millionen Euro ausgezahlt. Bei der Revision wurde dann ermittelt, dass es in 196 Fällen wohl zu teils deutlichen Überzahlungen kam, insgesamt 677 000 Euro. In 19 Fällen wurden zwischen 10 000 und 20 000 Euro zu viel überwiesen, 24 Beamte erhielten zwischen 5000 und 10 000 Euro zu Unrecht, 51 zwischen 2000 und 5000 Euro und in 102 Fällen wurden Beträge unter 2000 Euro zu viel gezahlt. Es gibt aber auch Fälle, in denen zu wenig Zulage floss: 81 000 Euro muss der Staat nach der jüngsten Kalkulation an 31 Finanzbeamte nachzahlen.

Behördenintern wird zwischenzeitlich geprüft, in welchen Fällen Rückforderungsansprüche gegen Beamte geltend gemacht werden können und müssen. Staatssekretär Meyer will jetzt auf Nummer sicher gehen. „Eine Panne genügt“, sagt er und pocht auf eine „rechtssichere Lösung“. Er will Personalvertreter mit ins Boot holen. Eine unabhängige Kommission soll installiert werden, die die Zulagenberechnung und die fehlerhaften Bescheide erneut unter die Lupe nimmt. Den Vorsitz soll eine Richterin am Landgericht übernehmen. Eine entsprechende Anfrage an die Präsidentin des Oberlandesgerichtes ist gestellt. Das Votum der Kommission wird dann wohl auch ein Leitfaden für die schon lange ausstehende Zulagenberechnung, auf die Polizeibeamte warten. Diese Rechenaufgaben wurden nach der Panne beim Fiskus vorerst ausgesetzt.

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