Saar-Richterbund widerspricht Bundeschef „Schwarzfahren ist nichts anderes als Betrug“

Saarbrücken · Der Saar-Richterbund widerspricht seinem Bundeschef vehement, der das Fahren ohne Ticket milder bestrafen will.

 Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss mindestens 60 Euro zahlen. Wiederholungstätern droht eine Strafanzeige.

Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss mindestens 60 Euro zahlen. Wiederholungstätern droht eine Strafanzeige.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Schwarzfahren kann nicht nur teuer werden, im schlimmsten Fall endet es sogar im Gefängnis. Diese Erfahrung musste ein 30-Jähriger machen, der 30 Mal ohne Fahrschein erwischt worden war. Weil er die Geldstrafe von 2100 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er im Dezember 2017 in Saarbrücken festgenommen und ins Gefängnis gebracht, wo er nun 225 Tage absitzen muss. Ein besonders drastischer Fall, der zeigt, dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, hat nun in Frage gestellt, ob man Schwarzfahren als Straftat werten sollte. Würde man es als Straftatbestand streichen, könnte man Gerichte, aber auch Gefängnisse entlasten. Verkehrsbetriebe könnten sich selbst durchaus besser gegen Schwarzfahrer wehren, sagte Gnisa im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Sie verzichteten aber darauf, um Geld zu sparen.

Gegenwind bekommt Gnisa aus dem eigenen Verband. So sagt Werner Kockler, Landesvorsitzender des Richterbundes im Saarland, der Vorschlag sei ein „Schnellschuss“ gewesen und im Übrigen auch nicht vom Bundesvorstand gedeckt. Kockler ist der Ansicht, dass die Justiz auf diese Weise nicht entlastet würde, sondern das Gegenteil der Fall wäre. Die Verfahren seien für Staatsanwälte und Richter mit relativ wenig Arbeitsaufwand verbunden. Würden sie wegfallen, könnte dies die Politik dazu verleiten, Stellen in der Justiz zu streichen. Die Belastung für die verbliebenen Richter und Staatsanwälte würde steigen, so Kockler. Davon abgesehen hält er es für angemessen, Schwarzfahren als Straftat zu werten: „Es ist nichts anderes als eine Form von Betrug.“ Ein Schwarzfahrer erschleiche sich schließlich Leistungen, ohne dafür zu bezahlen.

Die Saarbahn GmbH, die seit vergangenem Jahr verstärkt kontrolliert, beziffert die Schwarzfahrerquote auf 4,5 Prozent. Die Dunkelziffer liege deutschlandweit bei etwa zehn Prozent, sagt Sprecherin Ulrike Reimann. Im Jahr 2015 entstand dem Unternehmen dadurch ein Schaden von geschätzt 500 000 Euro.

Bis jemand hinter Gittern landet, weil er ohne Ticket unterwegs war, muss er sich einiges zuschulden kommen lassen. Die Saarbahn GmbH erstattet erst beim dritten Mal Anzeige, es sei denn, der Fahrgast zeigt eine gefälschte Fahrkarte vor. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird aber in jedem Fall fällig. Wer seine Jahreskarte vergessen hat, muss nur sieben Euro nachzahlen. Streikt der Automat, notieren sich die Kontrolleure das und prüfen es.

Wurde Strafanzeige gestellt und der Übeltäter kann oder will seine Geldstrafe nicht zahlen, muss er eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die droht auch bei anderen Delikten wie kleineren Diebstählen oder Fahren ohne Führerschein. Recherchen des ARD-Magazins Monitor haben ergeben, dass die Zahl der Haftplätze, die wegen dieser Ersatzfreiheitsstrafen belegt sind, in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland um fast 25 Prozent gestiegen sind und pro Jahr Kosten von mehr als 200 Millionen Euro verursachen.

Bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gingen 2017 rund 1800 Verfahren wegen Erschleichen von Leistungen ein. 27 Personen sitzen deswegen hinter Gittern. Allerdings, betont eine Sprecherin des Justizministeriums, seien nur acht davon allein aus diesem Grund in Haft. Die anderen 19 hatten sich auch noch anderer Vergehen schuldig gemacht. Ein Hafttag kostet im Saarland rund 131 Euro. Das Justizministerium ist dennoch der Ansicht, dass es ein falsches Signal wäre, das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen.

Das sieht auch Peter Edlinger, Geschäftsführer der Saarbahn GmbH, so: „Wenn das vorsätzliche Schwarzfahren lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, geht die abschreckende Wirkung verloren.“ Es schade nicht nur den Verkehrsbetrieben, sondern auch den ehrlichen Fahrgästen, die ein Ticket kaufen. „Zu Recht ist das Erschleichen von Leistungen eine Straftat.“ Das Unternehmen könne sich auch nur bedingt gegen Schwarzfahrer wehren, ergänzt Saarbahn-Sprecherin Reimann: „Wir haben Kontrolleure und Sicherheitsdienste im Einsatz, aber in vielen Fällen brauchen wir die Polizei, wenn die Person sich nicht ausweisen kann.“

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