Schutz vor Überflutungen

Nunkirchen. Überflutete Gärten und Keller sollen für die Nunkircher Bürger im Bereich Buchenweg/Tannenweg bald der Vergangenheit angehören. Das Umweltministerium fördert mit rund 560 000 Euro eine Sanierungsmaßnahme, die die Kanalisation des Wohngebiets und eines Teils des Gewerbegebiets "Im Schachen" umfasst

Nunkirchen. Überflutete Gärten und Keller sollen für die Nunkircher Bürger im Bereich Buchenweg/Tannenweg bald der Vergangenheit angehören. Das Umweltministerium fördert mit rund 560 000 Euro eine Sanierungsmaßnahme, die die Kanalisation des Wohngebiets und eines Teils des Gewerbegebiets "Im Schachen" umfasst.Die 560 000 Euro werden über das Förderprogramm "Aktion Wasserzeichen" bereitgestellt. "Die umfangreiche Sanierungsmaßnahme in Nunkirchen ist dringend notwendig geworden, um das Problem der ständigen Überflutungen in den Griff zu bekommen", sagte Umweltministerin Anke Rehlinger bei der Übergabe des Förderbescheides an den Waderner Bürgermeister Fredi Dewald.

Der Mischwasserkanal im Wohngebiet ist überlastet durch das große Außengebiet am Rand der Wohnbebauung und durch den Mischwasserkanal, der aus dem Gewerbegebiet in den Mischwasserkanal im Tannenweg eingeleitet wird.

Neuer Regenwasserkanal

Nun ist vorgesehen, die anfallenden Oberflächenwasser aus dem Außengebiet oberhalb der Straßen Buchenweg/Tannenweg in Muldengräben und Einlaufbauwerken zu fassen und mit einem neuen Regenwasserkanal in den Nebenarm des Holzbaches zu leiten. Das Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet bleibt an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen. Das Schmutzwasser wird aus dem Mischwasserkanal abgeleitet und über einen neu zu verlegenden Schmutzwasserkanal an die Kanalisation im Tannenweg angeschlossen. Der vorhandene Mischwasserkanal wird zum Regenwasserkanal umfunktioniert. red

Auf einen Blick

Die "Aktion Wasserzeichen" ist ein Programm des Umwelt-Ministeriums, mit dem die Saar-Kommunen bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Gefördert werden:

65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd- und Regenwassers. Zusätzlich zu den 65 Prozent weitere 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wenn die Kommunen Bürgerprogramme vorweisen können, die die Nutzung und Versickerung von Regenwasser in Privathaushalten fördern. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort