Schutz vor gewalttätigem Ehemann

Zweibrücken. Vor Gericht haben Frauen in Gewaltschutzsachen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken. Wenn sie den Anwalt nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, muss er auf Staatskosten bestellt werden (Az.: 2 WF 211/09)

Zweibrücken. Vor Gericht haben Frauen in Gewaltschutzsachen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken. Wenn sie den Anwalt nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, muss er auf Staatskosten bestellt werden (Az.: 2 WF 211/09). Das OLG gab der Beschwerde einer Frau statt, die gerichtliche Hilfe gesucht hatte, um sich vor Angriffen und Nachstellungen ihres Ehemannes zu schützen. Zunächst war ihr die Beiordnung eines Anwalts verweigert worden. Anders als das Amtsgericht Ludwigshafen war das OLG nicht der Ansicht, dass sich die Frau selbst vertreten könne. Gewaltschutzsachen seien meist eilbedürftig und komplex. Vor Gericht müsste eine Gefährdung schnell und umfassend ermittelt werden. Dies werde durch einen rechtlichen Beistand erheblich erleichtert. dpa

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