Schüler haben nur noch wenig Zeit für Fahrkostenzuschuss-Antrag

St Wendel · Das Amt für Schulen und Ausbildungsförderung weist darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung von Fahrkostenzuschüssen für das Schuljahr 2013/2014 noch bis Dienstag, 31. Dezember, gestellt werden können.

Die Antragsformulare sind in den Schulen und beim Amt für Schulen und Ausbildungsförderung erhältlich.

Anspruch auf Fahrkostenzuschuss nach dem Schülerförderungsgesetz haben Schüler, die in einem Heim oder in Familienpflege untergebracht sind oder im Antragsjahr Waisengeld oder Waisenrente erhalten. Ferner Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, die in Schulen der Regelform unterrichtet werden (so genannte Integrationsschüler) oder Schüler, die selbst oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind. In diesen Fällen ist ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel Ablichtung des letzten Bescheides) vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen können per Post oder persönlich beim Amt für Schulen und Ausbildungsförderung, Werschweilerstraße 14, St. Wendel, eingereicht werden. Tel. (0 68 51) 8 01 41 22 oder 8 01 41 20. Unabhängig hiervon können Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag Fahrkostenzuschuss im Rahmen des Bildungspaketes bei der Kommunalen Arbeitsförderung oder beim Kreissozialamt beantragen.

Da die Landkreisverwaltung bis zum 1. Januar geschlossen ist, können die Anträge in die Briefkästen an den jeweiligen Dienstgebäuden der Kreisverwaltung eingeworfen werden.

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