Schlussstrich im Krach um Kleiderwechsel

Saarbrücken/Völklingen. Für etwa 800 Pflegekräfte der Völklinger Klinik der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) gilt jetzt, was an allen anderen SHG-Standorten längst praktiziert wird. Wenn das Personal die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung anzieht, erfolgt der Kleiderwechsel in der Arbeitszeit. Nach monatelangem Rechtsstreit kann der Völklinger SHG-Betriebsrat diesen Erfolg buchen

 Betriebsrat und Leitung der Völklinger Klinik stritten, ob Pflegekräfte Dienstkleidung in der Arbeitszeit anziehen. Foto: Iris Maurer

Betriebsrat und Leitung der Völklinger Klinik stritten, ob Pflegekräfte Dienstkleidung in der Arbeitszeit anziehen. Foto: Iris Maurer

Saarbrücken/Völklingen. Für etwa 800 Pflegekräfte der Völklinger Klinik der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) gilt jetzt, was an allen anderen SHG-Standorten längst praktiziert wird. Wenn das Personal die zur Verfügung gestellte Dienstkleidung anzieht, erfolgt der Kleiderwechsel in der Arbeitszeit. Nach monatelangem Rechtsstreit kann der Völklinger SHG-Betriebsrat diesen Erfolg buchen. Die Klinikspitze um Verwaltungschefin Gabriele Haser hat durch ihre Anwältin Pia Petry beim Landesarbeitsgericht die Beschwerde gegen einen Beschluss der ersten Instanz zurückgenommen. Damit ist, so Rechtsanwalt Markus Dönneweg, der den Betriebsrat vertritt, der Beschluss des Arbeitsgerichtes (Az: 2 BV 57/11) rechtskräftig. Die Richter hatten der Klinikspitze im Frühjahr 2012 untersagt, "Maßnahmen zu treffen, die darauf gerichtet sind", die Arbeitszeit erst nach dem Umkleiden zu erfassen.Der Streit um die Umkleidezeit für Pfleger, Schwestern und Mediziner sorgte innerhalb des SHG-Konzerns durchaus für Turbulenzen. So musste SHG-Geschäftsführer Alfons Vogtel die Völklinger Klinikleitung per Dienstanweisung zurückpfeifen. Der Grund dafür: Nach der Entscheidung der ersten Instanz und der Berichterstattung unserer Zeitung überraschten Haser und Pflegedirektorin Monika Klein die Belegschaft in einem Brief mit der Botschaft: Die meisten Mitarbeiter seien überhaupt nicht verpflichtet, Dienstkleidung zu tragen. Daher werde diese zwar weiterhin kostenlos angeboten und gereinigt, das Umkleiden könne aber nicht bezahlt werden. Die Gewerkschaft Verdi plante prompt die Aktion "Dienst im Pyjama".

Konzernchef Vogtel rief das Völklinger Klinikmanagement zur Ordnung. Er ordnete mit seinem Machtwort an, dass der Gerichtsbeschluss bis zur Entscheidung der zweiten Instanz umgesetzt wird. Das Landesarbeitsgericht muss aber nicht mehr entscheiden, weil die Klinikspitze einen Rückzieher gemacht hat. Dieser wird mit dem Hinweis auf organisatorische Veränderungen der Abläufe und Übergabezeiten begründet. Im Klartext: Der Kleiderwechsel erfolgt während der Arbeitszeit. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

Einen deutlichen Hinweis darauf, in welche Richtung das Landesarbeitsgericht tendierte - hätte es entscheiden müssen - hatten die Klinikmanager bereits schriftlich. Die Richter argumentierten, dass in der Klinik "im Regelfall auch aus hygienischen Gründen" Arbeitskleidung geboten sei. Zudem gehe es um ein "einheitliches Erscheinungsbild des Personals". Dies sah wohl zumindest in der Vergangenheit auch das Klinikmanagement so. Unserer Zeitung liegt das Protokoll einer Stationsleitersitzung vom Mai 2005 vor. Damals hielt Pflegechefin Klein ausdrücklich fest, "dass von allen Mitarbeitern eine korrekte Dienstkleidung zu tragen ist".

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