Landespolitik Schiedsgericht untersagt AfD-Parteitag

Saarbrücken · Das Landesschiedgericht hat der Saar-AfD per einstweiliger Anordnung untersagt, ihren an diesem Sonntag geplanten Landesparteitag in Sulzbach abzuhalten. Eine entsprechende Anordnung liegt der SZ vor.

 Saar-AfD-Chef Josef Dörr.

Saar-AfD-Chef Josef Dörr.

Foto: BeckerBredel

Hintergrund für die Absage sind strittige Satzungsänderungen, die auf dem vergangenen AfD-Landesparteitag in Quierschied am 22. April beschlossen wurden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die vereinfachte Abwahl von Delegierten, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf, und dass Vorstandsmitgliedern nur aus dem Kreis der Delegierten neu gewählt werden dürfen (wir berichteten). Im Vorfeld des für Sonntag geplanten Parteitags war bereits erwartet worden, dass der AfD-Landtagsabgeordnete Lutz Hecker – Gegenspieler von Landesparteichef Josef Dörr – als Landesvize abgewählt werden sollte. „Dörr wird alles daran setzen, Hecker zu entmachten“, hieß es in der Partei.

Die Untersagung des geplanten Landesparteitags ist ein vorläufiger Sieg der Kritiker von Parteichef Dörr. Zu dem Lager gehören unter anderem Mitglieder des Kreisverbands Merzig-Wadern, der aufgrund von möglichen Formfehlern bei der Vorstandswahl zum Parteitag im April nicht zugelassen worden war. Bei dem damaligen Parteitag war es zum offenen Streit zwischen Dörr und Hecker gekommen. Dass für den kommenden Parteitag die Abwahl Heckers geplant war, legte auch der vorgesehene Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Beschluss über die Abwahl des Ersatzdelegierten zum Bundeskonvent“ nahe. Derzeit gibt es bei der AfD Saar nämlich nur einen Ersatzdelegierten: Lutz Hecker.

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