Bundesweite Amnestie endete Anfang Juli Saarlouiser geben die meisten illegalen Waffen ab

Saarbrücken · Anlässlich einer bundesweiten Amnestie sind im Saarland 80 illegale Waffen abgegeben worden. Bei den Waffen handelt es sich um Gewehre, Pistolen und Revolver. Nach Angaben des saarländischen Innenministeriums werden sie nun alle zerstört.

 Im Saarland sind 80 illegale Waffen abgegeben worden.

Im Saarland sind 80 illegale Waffen abgegeben worden.

Foto: picture alliance / dpa/Oliver Killig

Die Amnestie lief vom 6. Juli 2017 bis einschließlich 1. Juli dieses Jahres. Wer in dem Zeitraum den zuständigen Behörden illegale Waffen und Munition überließ, blieb straffrei.

Die meisten Waffen wurden im Kreis Saarlouis ausgehändigt; dort waren es 28. Danach folgen der Saarpfalz-Kreis mit 16 und der Kreis Merzig-Wadern mit elf. Es sei zu begrüßen, dass die Waffen aus dem Verkehr gezogen werden konnten, teilt das Ministerium auf SZ-Anfrage mit. Die Größenordnung sei jedoch schwer einzuschätzen, da die Zahl möglicher weiterer illegaler Waffen nicht bekannt sei.

Insgesamt haben sich diesmal deutlich weniger Saarländer von ihren Waffen getrennt als bei einer Amnestie 2009. Damals gab es landesweit 453 Abgaben, die meisten im Kreis St. Wendel (125). Die Amnestie war eine Reaktion auf den Amoklauf eines 17-Jährigen im baden-württembergischen Winnenden.

Für die jüngste Amnestie gab es keinen konkreten Anlass. Das Ziel des Gesetzgebers bestand darin, die Zahl der Waffen in der Bevölkerung zu reduzieren. Dafür wurde 2017 das Waffengesetz geändert.

Wer die vergangenen zwölf Monate verstreichen ließ, ohne seine illegalen Waffen abzugeben, dem droht jetzt wieder die Strafverfolgung. Je nach Art der Waffe und je nach Schwere des Verstoßes sind verschiedene Strafen möglich. „Neben der zwangsweisen Einziehung der Waffe erstreckt sich die Ahndung von Geldbußen über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren“, so das Innenministerium.

Warum die Zahlen im Vergleich zu 2009 diesmal so niedrig sind? „Hier können keine Angaben gemacht werden, ohne sich im Bereich der Spekulation zu bewegen“, heißt es aus dem Ministerium.

Als illegal gelten laut Innenministerium alle Waffen, die sich im Besitz von Bürgern befinden, die kein waffenrechtliches Bedürfnis und keine behördliche Erlaubnis haben. Erlaubt sei zum Beispiel für einen Sportschützen die aktive Ausübung des Schießsports mit einer dafür geeigneten und zugelassenen Waffe oder für den Jäger das Ausüben der Jagd durch das Lösen eines Jagdscheines. Illegal sei dagegen das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit (kleiner Waffenschein) ohne entsprechende Erlaubnis.

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