Saarland rüttelt nicht an Cannabis-Eigenbedarfs-Grenze
Saarbrücken. Im Saarland soll beim Thema Cannabis alles beim Alten bleiben. Das heißt: Die Obergrenze für den Eigenbedarf wird nicht angehoben. Das sagt zumindest Thomas Diehl. Laut dem Pressesprecher des Justizministeriums sieht die saarländische Landesregierung nicht vor, die derzeitige Grenze von sechs Gramm zu erhöhen
Saarbrücken. Im Saarland soll beim Thema Cannabis alles beim Alten bleiben. Das heißt: Die Obergrenze für den Eigenbedarf wird nicht angehoben. Das sagt zumindest Thomas Diehl. Laut dem Pressesprecher des Justizministeriums sieht die saarländische Landesregierung nicht vor, die derzeitige Grenze von sechs Gramm zu erhöhen. Hintergrund ist ein Vorstoß aus Rheinland-Pfalz, wonach die dortige Eigenbedarfsgrenze von sechs auf zehn Gramm angehoben werden soll. Aus Mainz heißt es, man wolle eine "Entkriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten" erreichen. Solche Forderungen finden sich außerdem auch in dem rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen.Die Festlegung der Eigenbedarfsgrenze ist Ländersache, sie bestimmen daher selbst, bis zu welcher Größe die gefundene Substanz als "geringe Menge" eingestuft wird. Erik Schweitzer von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erklärte, dass es sich bei der Obergrenze nur um eine Richtlinie handele. Wichtig sei vor allem, ob der Beschuldigte ein Ersttäter sei und ob keine Fremdgefährdung bestehe. Ist das nicht der Fall, könne er sich auch nicht auf die Obergrenze von sechs Gramm berufen.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden sehen die Richtlinien laut Erik Schweitzer eine strengere Handhabe vor. "Wer in dem entsprechenden Alter mit mehr als drei Gramm Cannabis erwischt wird, muss mit einem Verfahren rechnen. Allerdings geben wir den Jugendlichen auch Hilfestellungen und vermitteln sie an Beratungsstellen", sagte der Experte der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Nach den aktuellsten Zahlen aus dem Justizministerium kam es 2009 im Saarland zu 168 Verurteilungen wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. ds