Umstrittene Flüchtlingspolitik Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan

Saarbrücken/Saarlouis · Der Saarländische Flüchtlingsrat fordert einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Der Binnenstaat sei alles andere als sicher. Trotzdem hat das Saarland bereits fünf Menschen dorthin zurückgeschickt.

  Ein junger Mann, der nach Afghanistan abgeschoben werden soll, wird in Hand- und Fußfesseln von Polizeibeamten abgeführt. Auch das Saarland hat in den vergangenen Monaten Flüchtlinge nach Afghanistan zurückgeschickt.

Ein junger Mann, der nach Afghanistan abgeschoben werden soll, wird in Hand- und Fußfesseln von Polizeibeamten abgeführt. Auch das Saarland hat in den vergangenen Monaten Flüchtlinge nach Afghanistan zurückgeschickt.

Foto: dpa/Boris Roessler

Morgens um sieben Uhr wurde Aref Saidi von Polizeibeamten überrascht. Er hatte nur fünf Minuten Zeit um seine Habseligkeiten einzusammeln, bevor er in Handschellen abgeführt wurde. Der Asylantrag des jungen Mannes wurde abgelehnt, er musste in sein Heimatland Afghanistan ausreisen. Was dort mit ihm passierte, ist unklar: Seit einigen Wochen ist der Kontakt nach Deutschland abgebrochen.

„Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland“, konstatiert Peter Nobert. Der Rechtsanwalt fordert mit dem Saarländischen Flüchtlingsrat e.V. einen generellen Abschiebestopp in den von Krieg und Terror gezeichneten Binnenstaat. Nicht zuletzt der terroristische Anschlag in Kabul am 31. Mai 2017, bei dem unter anderem die deutsche Botschaft massiv beschädigt und mindestens 150 Menschen getötet wurden, zeige, dass eine Abschiebung dorthin nicht zu rechtfertigen sei, sagt Nobert. Weite Teile des Landes würden von der Taliban kontrolliert, und auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sei vereinzelt in Afghanistan aktiv. Auch deshalb spricht das Auswärtige Amt noch immer eine Reisewarnung aus.

Trotzdem beteiligt sich das Saarland seit einigen Monaten regelmäßig an den von der Bundesregierung unterstützten Abschiebungen nach Afghanistan. Bislang sind laut Innenministerium fünf Afghanen in vier Chartermaßnahmen vom Saarland aus in ihr Heimatland zurückgeschickt worden. Was danach mit ihnen geschah, ist unklar. Denn für Rückkehrer ist es in dem Land extrem gefährlich, sagt Nobert.

„Die Taliban betrachten Asylsuchende, die aus dem Westen zurückkehren, als gottlos und bedrohen sie deshalb mit dem Tod“, erklärt Bernhard Dahm. Der Rechtsanwalt hat zwei der fünf abgeschobenen Afghanen betreut und sich in diesem Zusammenhang eingehend mit der Situation von Rückkehrern beschäftigt.

In Afghanistan müssten sie meist in Slums leben, ohne Strom und fließendes Wasser. Mehr als jedes zweite Kind leide unter Mangelernährung. Die Gefahr, entführt zu werden, sei allgegenwärtig, da die Taliban auch die Landstraßen kontrollierten. Außerdem seien viele der Ansicht, abgeschobene Asylbewerber seien grundsätzlich kriminell, sodass auch das soziale Leben leide. „Aus diesen Gründen“, resümiert Dahm, „ist eine Abschiebung nach Afghanistan menschenunwürdig.“ Er spricht von einem „Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums“.

Diese Eindrücke bestätigt auch Margit Jaeger-Engstler. Die ehrenamtliche Helferin aus Saarlouis hat Aref Saidi betreut, bevor er nach Afghanistan abgeschoben wurde. Auch nachdem er in sein Heimatland zurückkehren musste, hielt sie zunächst den Kontakt. „Er konnte nicht verstehen, was passiert war. Fragte immer wieder ‚Warum? Ich habe mich doch so bemüht!’“, erzählt Jaeger-Engstler betrübt.

Der junge Afghane, der vor seiner Abschiebung einen Arbeitsvertrag in der Tasche hatte, sei von seiner Familie im Heimatland nicht mit offenen Armen empfangen worden. „Sie haben ihn versteckt, er durfte nicht raus“, erzählt Jaeger-Engstler. Das habe er ihr am Handy erzählt, bevor der Kontakt abbrach. Seit einigen Wochen habe sie nun nichts mehr von Aref Saidi gehört. „Ich befürchte das Schlimmste“, sagt sie.

Nachdem Saidi abgeschoben wurde, wandte sich Margit Jaeger-Engstler an das Innenministerium. Man habe ihr zwar Verständnis zugesichert, aber keine weiteren Angaben zum Fall machen können. Die ehrenamtliche Helferin macht das wütend. Für sie und auch für den Afghanen selbst sei die Abschiebung völlig überraschend gekommen. Sie wisse nicht, warum er gehen musste.

Das Innenministerium teilt auf SZ-Anfrage mit, dass es sich bei den fünf aus dem Saarland abgeschobenen Afghanen um drei Straftäter, einen Identitätsverweigerer und eine „sonstige ausreisepflichtige Person“ gehandelt habe. Namentlich zuordnen dürfe man sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Nachdem zunächst nur Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätstauscher nach Afghanistan abgeschoben wurden, hob Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im vergangenen Juni diese Beschränkung auf, rekapituliert das saarländische Innenministerium. Peter Nobert, Bernhard Dahm und Margit Jaeger-Engstler erinnern sich noch gut an „Seehofers freudige Aussage, dass an seinem 69. Geburtstag genau 69 Menschen zurück nach Afghanistan geschickt wurden“. Für die drei unverständlich. „Nero betrachtet das brennende Rom“, zieht Dahm fassungslos einen Vergleich zum römischen Kaiser, der angeblich seine Stadt angezündet haben soll.

 Peter Nobert, Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.   Foto: Nina Scheid

Peter Nobert, Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.  Foto: Nina Scheid

Foto: Nina Scheid

Für den saarländischen Flüchtlingsrat steht das Land nun in der Verantwortung. Sie fordern: „Keine Abschiebungen aus dem Saarland nach Afghanistan!“ Was aus den fünf bereits abgeschobenen Afghanen wurde oder wird, ist nicht bekannt. Zumindest im Fall Aref Saidi schöpft Margit Jaeger-Engler etwas Hoffnung. Beim Pressegespräch entdeckte sie das Facebook-Profil des jungen Mannes. „Vielleicht meldet er sich.“ Sie hoffe nur, dass es ihm gut geht.

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