Saarbrücker Verwaltung: Müll-Urteil betrifft uns nicht

Saarbrücken. Das System, nach dem Saarbrückens Zentraler kommunaler Entsorgungsbetrieb (ZKE) die Müll-Gebühren berechnet, ist mit dem Völklinger Müll-Gebührensystem nicht zu vergleichen - glaubt die Saarbrücker Stadtverwaltung. Und deshalb sei das Saarbrücker System auch nicht in Gefahr zu kippen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis am Donnerstag, 30

Saarbrücken. Das System, nach dem Saarbrückens Zentraler kommunaler Entsorgungsbetrieb (ZKE) die Müll-Gebühren berechnet, ist mit dem Völklinger Müll-Gebührensystem nicht zu vergleichen - glaubt die Saarbrücker Stadtverwaltung.Und deshalb sei das Saarbrücker System auch nicht in Gefahr zu kippen, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis am Donnerstag, 30. Juni, erklärt hat, das Völklinger System sei nicht mit dem saarländischen Abfallgesetz vereinbar. Nach diesem Gesetz müssen die Müll-Entsorger ihre Gebühren so berechnen, dass die Bürger dazu motiviert werden, weniger Müll zu machen. In Völklingen mussten die Bürger aber grundsätzlich jedes Jahr für mindestens zehn Leerungen ihrer Mülltonnen bezahlen - selbst wenn vier gereicht hätten.

Die SZ erkundigte sich bei der Saarbrücker Stadtverwaltung, ob auch das Saarbrücker Gebührensystem von diesem Urteil betroffen sein könnte. Denn die Saarbrücker müssen zwar nicht eine Mindestzahl von Leerungen bezahlen wie die Völklinger - dafür aber ein Mindestgewicht.

Stadt-Sprecher Robert Mertes erläuterte: "In Saarbrücken gibt es einen festen Abfuhr-Rhythmus der Mülltonnen, also entweder wöchentlich, zweiwöchentlich oder vierwöchentlich. Die variablen Gebührenanteile, die der Bürger durch Abfallvermeidung und Mülltrennung beeinflussen kann, werden in Saarbrücken nicht nach Anzahl der Entleerungen sondern nach dem Gewicht berechnet."

Folglich glaube die Verwaltung nicht, "dass sich das Urteil des OVG auf das Gebührensystem in Saarbrücken auswirkt." Trotzdem kündigte Mertes an: "Wir werden das im Detail prüfen, sobald uns das Urteil zur Verfügung steht." fitz

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