Saarbrücker Personalrat scheitert vor dem Verwaltungsgericht

Saarbrücken. Das Verwaltungsgericht hat gestern entschieden, das der Personalrat der Stadt Saarbrücken bei der Übertragung des Sozialamts an den Regionalverband nicht beteiligt werden muss und einen entsprechenden Antrag des Personalrats abgewiesen. Hintergrund ist ein Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 11

Saarbrücken. Das Verwaltungsgericht hat gestern entschieden, das der Personalrat der Stadt Saarbrücken bei der Übertragung des Sozialamts an den Regionalverband nicht beteiligt werden muss und einen entsprechenden Antrag des Personalrats abgewiesen. Hintergrund ist ein Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 11. Dezember 2007, wonach der Regionalverband diese Aufgabe, die derzeit an die Landeshauptstadt delegiert ist, zurücknimmt. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Personalrat die geltend gemachten Mitwirkungsrechte nach dem saarländischen Personalvertretungsgesetz nicht zu. Bei der Beschlussfassung des Stadtrates gehe es alleine um die Aufgabenerfüllung. Ein Mitwirkungsrecht ergebe sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Auflösung der Dienststelle, weil das Amt für soziale Angelegenheiten nur einen Teil der Stadtverwaltung darstelle und damit die Dienststelle insgesamt nicht wegfalle. Weiter sei mit der vom Stadtrat beschlossenen Rückübertragung des Sozialamtes keine Einschränkung der Dienststelle verbunden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Personalrat kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen. red

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