Saarbrückens Straßenstrich hat eine Vorgeschichte

Saarbrücken · "Der Wald nahe der Dr.-Vogeler-Straße im Deutschmühlental ist voller benutzter Kondome und Feuchttücher. Es sind Hinterlassenschaften der Prostituierten und Freier vom Straßenstrich. Wild und Hunde könnten an diesem Müll elend eingehen, Kinder beim Spielen krank davon werden." Die Zustandsbeschreibung könnte aktuell sein. Aber sie ist dreieinhalb Jahre alt und deutet auf Stillstand hin. Dabei haben Stadt und Polizei einiges unternommen, seit die boomende Straßenprostitution Saarbrücken bundesweit Schlagzeilen einbrachte. Ermittler der Inspektion St. Johann stellten bei Kontrollen fest, dass viele Frauen vom hiesigen Straßenstrich aus wenigen Kommunen im Umkreis der rumänischen Hauptstadt Bukarest stammen. Und sie waren in Saarbrücken unübersehbar. Auch am helllichten Tag. Wie die Freier, die ganze Stadtviertel terrorisierten. Eine Flut von Beschwerden war die Folge. Deshalb erarbeiteten Experten des Landes und der Stadt die neue Sperrbezirkverordnung. Die Regeln sind allerdings vor allem auf die Frauen und nicht auf die Kunden gemünzt. Im April 2014 traten sie in Kraft.

Seither ist der Straßenstrich nur noch drei Kilometer lang. Er umfasst die Dudweiler Landstraße zwischen der Eisenbahnbrücke und der Einmündung "Im Sauerbrod". Im Deutschmühlental ist es die Dr.-Vogeler-Straße von der Metzer Straße bis zur Unterführung Eisenbahntunnel - ausgenommen die Eingänge zum Hauptfriedhof. In Burbach bleiben 390 Meter der Hochstraße von der Einmündung Frankenstraße bis Von-der-Heydt-Brücke. Es seien Regeln, wie sie die begrenzten juristischen Möglichkeiten einer Kommune nun einmal hergeben.

Die Ursachen für den Straßenstrich sind der Stadtverwaltung klar. Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth sagte der SZ im August 2013: "Die Frauen reisen ja nicht auf eigene Faust hierher. Dahinter steckt ein Weisungs- und Zuhälterstrang, der von Rumänien bis zu uns reicht. Diese Sachverhalte gehen ins Strafrecht hinein."

Oberbürgermeisterin Charlotte Britz fordert deswegen bundesweit geltende strengere Regeln gegen Prostitution.

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