LSVS-Finanzaffäre Saar-Rechnungshof will Sportverband prüfen

Saarbrücken · Nach dem Staatsanwalt interessiert sich nun auch der saarländische Rechnungshof für die LSVS-Finanzen.

 Nach Angaben des Rechnungshofes war eine Prüfung des LSVS bereits für 2017 geplant.

Nach Angaben des Rechnungshofes war eine Prüfung des LSVS bereits für 2017 geplant.

Foto: Robby Lorenz

Die Aufklärung der Finanzaffäre des Landessportverbandes (LSVS) wird im Laufe dieses Jahres aller Voraussicht nach auch den Landesrechnungshof beschäftigen. Die Prüfer wollen sich die Haushalts- und Wirtschaftsführung der vergangenen drei bis fünf Jahre ansehen, wie Karl Albert, Direktor beim Rechnungshof, auf SZ-Anfrage sagte. Es soll sich um das gleiche Prüfer-Team handeln, das bereits Ungereimtheiten bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und den Landtagsfraktionen aufgedeckt hatte.

Zuvor hatte die Saar-SPD auf eine Einschaltung des Rechnungshofs gedrängt. Eine vom Sportverband unter Führung von Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) selbst in Auftrag gegebene Prüfung sei angesichts offensichtlicher Fehlbuchungen, offener Fragen zur Verantwortlichkeit und fragwürdiger Personalentscheidungen nicht ausreichend, sagte der designierte SPD-Generalsekretär Christian Petry. Er bezweifelte auch, dass Innenminister Klaus Bouillon (CDU) als Chef der Rechtsaufsicht über den LSVS in der Lage ist, die Finanzaffäre aufzuklären. „Zu groß wären hier die Überschneidungen mit Funktionen auch in der CDU“, sagte Petry.

Nach Angaben des Rechnungshofes war eine Prüfung des LSVS bereits für 2017 geplant. Sie konnte aus Krankheitsgründen allerdings nicht durchgeführt werden. Ende November 2017 sei der LSVS dann auf den Prüfungsplan gesetzt worden, sagte Albert. Derzeit können die Prüfer nicht aktiv werden, weil die LSVS-Unterlagen noch bei der Staatsanwaltschaft liegen. Die Ermittler prüfen den Anfangsverdacht der Untreue gegen den freigestellten Hauptgeschäftsführer Paul Hans. Der Rechnungshof werde sich die Ermittlungsergebnisse ansehen, so Albert. Er wies darauf hin, dass der Blickwinkel des Rechnungshofes ein anderer sei als der der Staatsanwaltschaft: Der Rechnungshof prüfe, ob die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit eingehalten worden seien.

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