Schneidewind-Prozess Saar-Bürgermeister kritisieren Richter

Saarbrücken/Homburg · Der Schneidewind-Prozess liefert den Amtskollegen des Homburger Oberbürgermeisters jede Menge Diskussionsstoff. Über einige Aussagen des Vorsitzenden Richters sind die Rathaus-Chefs nicht glücklich.

 Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Foto: dpa/Oliver Dietze

Das Urteil des Landgerichts gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) in der Detektiv-Affäre erhitzt auch eine Woche danach noch die Gemüter – in der Homburger Lokalpolitik und auch darüber hinaus.

Der SPD-Stadtverband Homburg zeigte sich „entsetzt“ über die Höhe der Strafe von einem Jahr und drei Monaten. Erlangt das Urteil Rechtskraft, ist Schneidewind nicht nur sein Amt los, sondern verliert auch Pensionsansprüche. Inklusive der Kosten für Prozess, Anwalt, Schadenersatz und Revision wird Schneidewind das Urteil nach Berechnungen der Homburger SPD mehr als eine Million Euro kosten und damit ein Vielfaches des von ihm verursachten Schadens von 133 000 Euro. „Er ist und bleibt einer von uns“, so der Vorstand, der nun auf die Revision hofft.

 Jürgen Fried, OB der Stadt Neunkirchen und Chef des Städte- und Gemeindetages

Jürgen Fried, OB der Stadt Neunkirchen und Chef des Städte- und Gemeindetages

Foto: Jennifer Weyland

Unter den saarländischen Bürgermeistern ist das Urteil ebenfalls ein Gesprächsthema. Die Spitze des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT) zeigt sich „nachhaltig irritiert“. Zwar wollten Präsident Jürgen Fried (SPD) und sein Stellvertreter Hermann Josef Schmidt (CDU) – anders als die SPD und eine Gruppe von Homburger Bürgern – „ausdrücklich und ganz bewusst“ die Höhe der Strafe nicht kommentieren. Dafür bemängeln sie aber, dass das Landgericht in der Urteilsbegründung „die Einhaltung der Grenzen zwischen einer strafrechtlichen Beurteilung des angeklagten Sachverhalts und einer politischen Bewertung des Gesamtgeschehens“ habe vermissen lassen.

Stein des Anstoßes sind Aussagen des Vorsitzenden Richters Ralf Schwinn, der in seiner Urteilsbegründung ausgeführt hatte, Schneidewind habe gezeigt, dass er als OB „ungeeignet ist“. In einer Vorbemerkung zur Urteilsbegründung hatte Schwinn zudem „erschreckende Zustände“ im Homburger Rathaus angeprangert. Dabei ging er auch auf das Verhalten dreier Amtsleiter ein.

Fried und Schmidt sagten dazu: „Ebenso wie wir uns nicht anmaßen, die strafrechtliche Beurteilung zu bewerten, sollte sich ein Strafgericht nicht anmaßen, über die Geeignetheit eines direkt gewählten Oberbürgermeisters und am Strafverfahren unbeteiligter Gemeindebediensteter zu befinden.“

Wollte die Kammer den Oberbürgermeister, der vor Gericht Fehler eingestand, aus dem Amt entfernen, indem sie Schneidewind für ungeeignet erklärte und deshalb eine harte Strafe verhängte, die eine Entlassung zur Folge hat? So kam es bei einigen Genossen und auch bei der Gruppe der Homburger Bürger an, die dem Gericht vorwarf, es habe sich „offensichtlich auch von sachfremden Erwägungen“ leiten lassen (die SZ berichtete).

Nach Darstellung des Saarländischen Richterbundes verhielt es sich anders. Dass Schneidewind für das OB-Amt nicht geeignet sei, sei nicht die Meinung der Kammer gewesen, sondern die Folge des Strafausspruches: Denn das Beamtenstatusgesetz erkläre einen Beamten, der zu mehr als einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt ist, per Gesetz für nicht geeignet und schreibe vor, ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Schwarz auf weiß wird man es nachlesen können, wenn die schriftliche Urteilsbegründung der Kammer vorliegt. Dies dürfte noch einige Wochen dauern.

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