Rückzug des Pflegebeauftragten ging Streit über Bezahlung voraus

Saarbrücken · Der designierte Landespflegebeauftragte Nikolaus Schorr hat auf das Amt verzichtet, weil er mit dem Sozialministerium nicht über das voraussichtliche Arbeitsaufkommen und die Bezahlung einig geworden ist.

Der zunächst vom Sozialministerium vorgesehene Mann für das Amt des Pflegebeauftragten des Landes, Nikolaus Schorr, hat seine Kandidatur deshalb zurückgezogen, weil das Ministerium ihm wesentlich weniger dafür zahlen wollte als ursprünglich vereinbart. Storm räumte gestern auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Schorr ein, dass ein Aufwendungsersatz in Höhe von einer "halben Abgeordnetendiät" geplant war. Nach SZ-Informationen sollte Schorr 2500 Euro im Monat erhalten. Am 11. April wurde dem ehemaligen Arbeitsgerichtsdirektor aber von Staatssekretärin Gaby Schäfer (CDU) mitgeteilt, dass nur noch 400 Euro im Monat vorgesehen seien. Schorr hätte am kommenden Mittwoch vom Landtag gewählt werden sollen.

Er begründete seinen Rückzug damit, dass er mit einer Arbeitszeit von 100 Stunden im Monat rechne. Storm wies diese Darstellung mit den Worten "Bei aller Liebe, Herr Schorr!" entschieden zurück. Der Arbeitsaufwand liege weit darunter, so der Minister. Er verwies darauf, dass beim Ministerium in den letzten Monaten weniger als fünf Beschwerden pro Monat über angebliche Missstände in der Pflege eingegangen seien. Ursprünglich habe man mit 15 bis 20 Fällen gerechnet. Daher habe man auch die zunächst vorgesehene Funktion eines stellvertretenden Pflegebeauftragten - dafür war ein Abteilungsleiter des Ministeriums vorgesehen - aus dem Gesetz herausgenommen. Der Pflegebeauftragte hätte dem Landtag zudem nicht mehr - wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen - jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre einen Pflegebericht vorlegen sollen.

Schorr hielt dagegen, dass er dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur auf Missstände hätte reagieren sollen, wenn Menschen bei ihm anrufen. Vielmehr hätte er auch im Dialog mit Pflegeträgern, dem Medizinischen Dienst und der Heimaufsicht Verbesserungen im Pflegebereich initiieren sowie eine saarländische Pflegekonferenz einrichten, einberufen und leiten sollen. Dass nun kein Stellvertreter vorgesehen sei, hätte ebenfalls Mehrarbeit bedeutet. Nach Schorrs Angaben wird der Pflegebeauftragte für 138 Alten- und Pflegeheime, rund 2000 Wohnheimplätze für behinderte Menschen sowie für 118 ambulante Pflegedienste im Land zuständig sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort