Rotes Kreuz informiert zu Gesundheitsfonds und Pflegereform

St. Ingbert. Im Rahmen der Pflegereform hat es einige Änderungen gegeben. Zum Beispiel werden die Beträge für Leistungen ambulanter Pflegedienste bis 2012 stufenweise angehoben; das Pflegegeld für betreuende Angehörige steigt. Hilfen für Demenzkranke durch das so genannte Pflegeerweiterungsgesetz sind nun besser geregelt

St. Ingbert. Im Rahmen der Pflegereform hat es einige Änderungen gegeben. Zum Beispiel werden die Beträge für Leistungen ambulanter Pflegedienste bis 2012 stufenweise angehoben; das Pflegegeld für betreuende Angehörige steigt. Hilfen für Demenzkranke durch das so genannte Pflegeerweiterungsgesetz sind nun besser geregelt. Der DRK-Betreuungsverein lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung ein, die umfassend über diese Leistungs-Änderungen informiert. Auch der Gesundheitsfonds hat mit seiner Einführung zum 1. Januar 2009 viele Veränderungen für die Krankenkassenlandschaft mit sich gebracht. Unter anderem gilt nun in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher, allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz, den jeweils die Bundesregierung festlegt. Krankenkassen können außerdem Prämien an ihre Mitglieder auszahlen oder von ihnen einen Zusatzbeitrag erheben. Beratung, Kompetenz und Kundennähe treten anstelle des bisherigen preisorientierten Wettbewerbs verstärkt in den Vordergrund. Unsicherheiten ausräumenDa jede Reform auch Ungewissheit und Ängste mit sich bringt, besteht immer wieder weiterer Informationsbedarf. Aus diesem Grund lädt der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband St. Ingbert, für Mittwoch, 29. April, um 18 Uhr im Rotkreuz-Zentrum St. Ingbert, Reinhold-Becker-Straße 2, zu einer Informationsveranstaltung ein. Hubert Niederberger von der Barmer Saarbrücken erläutert die wesentlichen Änderungen, die im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds und der Pflegereform eingetreten sind, wie zum Beispiel die Stärkung der ambulanten Versorgung und Verbesserungen in der Demenzbetreuung. Demenzkranke können sich zwar meist noch allein anziehen und essen, was sie aber brauchen, ist Betreuung - und dies bis zu 24 Stunden am Tag. Das schaffen die Angehörigen oft nicht mehr alleine; sie benötigen professionelle Hilfe. Die gab es schon früher. Doch mit dem so genannten Pflegeerweiterungsgesetz ist diese Hilfe bezahlbarer und damit leichter geworden. Da das Thema nicht nur für Vereins-Mitglieder interessant sein dürfte, sind zu dem Vortrag auch Interessenten aus der Bevölkerung eingeladen. redAnmeldung bis spätestens 27. April unter Tel. (06894) 10 00.

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