Rissenthaler Gräten unter Naturschutz

Rissenthal. Der geschützte Landschaftsbestandteil "Rissenthaler Gräten" wurde am Montag offiziell dieser Bestimmung übergeben durch die Anbringung einer Tafel als Naturschutzdenkmal. Es handelt sich um ein Ensemble aus mehreren tief in den Sandstein eingeschnittenen Schluchten. Im Volksmund werden sie Gräten genannt

 Bürgermeister Lothar Christ bringt im Beisein vom Leiter des Gemeindeumweltamtes Werner Ludwig, Ortsvorsteher Hans-Bernd Meiers, Naturschutzbeauftragten Horst Britz sowie Mitgliedern des Ortsrates die Ausweisung als Naturschutzdenkmal für die "Rissenthaler Gräten" an. Foto: SZ/Thorsten Kreutz

Bürgermeister Lothar Christ bringt im Beisein vom Leiter des Gemeindeumweltamtes Werner Ludwig, Ortsvorsteher Hans-Bernd Meiers, Naturschutzbeauftragten Horst Britz sowie Mitgliedern des Ortsrates die Ausweisung als Naturschutzdenkmal für die "Rissenthaler Gräten" an. Foto: SZ/Thorsten Kreutz

Rissenthal. Der geschützte Landschaftsbestandteil "Rissenthaler Gräten" wurde am Montag offiziell dieser Bestimmung übergeben durch die Anbringung einer Tafel als Naturschutzdenkmal. Es handelt sich um ein Ensemble aus mehreren tief in den Sandstein eingeschnittenen Schluchten. Im Volksmund werden sie Gräten genannt. Die Rissenthaler Gräten sind wegen ihrer Größe im weiten Umkreis einmalig. Sie verdanken ihre Entstehung einer geologischen Besonderheit. Im Bereich der Wahlener Platte lagert die unterste Schicht des relativ harten Muschelkalks über dem eher weichen Sandstein. An den Hängen hat das Wasser sich tief in den Sandstein gefressen und so die imposanten Schluchten geformt. Die Gesteinsabfolge sieht man im Gelände. Die Gräten bieten auch Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, die es gerne feucht und schattig haben. Dazu zählen bestimmte Schneckenarten sowie Moose und Farne. So gibt es in den Gräten ein großes Vorkommen des seltenen Hirschzungenfarns. Ihre Abgeschiedenheit macht sie zum Lebensraum anderer Tierarten wie etwa dem Schwarzspecht, dem Baumläufer und einigen Fledermausarten. Die Gräten sind zudem ein so genanntes FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) nach europäischem Naturschutzrecht. Teile werden vom Schluchtenweg erschlossen. Dadurch ist es möglich sich diesen besondern Ort aus der Nähe anzusehen. All das war Grund genug für die Gemeinde die Rissenthaler Gräten unter Schutz zu stellen. Die Ausweisung wurde durch die Gemeinde selbst betrieben, die auf der Grundlage des neuen saarländischen Naturschutzgesetzes Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile in eigener Regie ausweisen kann. Der geschützte Teil ist rund zehn Hektar groß und besteht aus mehreren Teilflächen. Die Gemeinde wurde vom Ortsrat Rissenthal unterstützt. Beim Ausweisungsverfahren gab es nur geringe Bedenken aus der Bevölkerung obwohl sich ein großer Teil der Flächen in Privatbesitz befindet. red/dy

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