Prozess um gefälschte Diplome SHG-Verhalten irritiert Arbeitsrichterin

Saarbrücken · Prozess um fristlose Kündigung, der Mitarbeiterin, die Urkundenfälschung aufdeckte.

 Die Statue Justizia. (Symbolbild)

Die Statue Justizia. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Mit dem dringenden Rat, eine gütliche Einigung zu suchen hat Richterin Rita Lang, Direktorin der Arbeitsgerichtes Saarbrücken, am Freitag Vertreter der Saarland Heilstätten GmbH (SHG) und die fristlos gefeuerte kommissarische Chefin des SHG-Lehrinstitutes für Gesundheitsberufe in eine Denkpause geschickt. Der Prozess wegen der fristlosen Kündigung der Frau wurde nach mehr als einstündiger, teils hitziger Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Zum Hintergrund: Die Leiterin der Altenpflegeschule hatte nach entsprechenden Hinweisen aufgedeckt, dass der frühere Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiter Edgar Spengler-Staub seinem Arbeitgeber unter anderem eine gefälschte Urkunde als diplomierter Theologe der Universität Münster vorgelegt hatte. Im Rahmen ihrer Recherchen schickte sie eine Kopie der angeblichen Urkunde aus der so genannten „Dozentenakte“ an die Uni, die daraufhin die Fälschung bestätigte. SHG-Anwalt Hans-Georg Warken und Geschäftsführer Alfons Vogtel warfen der gefeuerten Schulleiterin vor, ihre Vorgesetzten nicht oder zu spät über den Verdacht informiert zu haben. Sie habe ihre Kompetenzen weit überschritten und gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker, (Ex-Oberbürgermeister von Rastatt), der die Institutsleiterin vertritt, widersprach energisch und betonte, gefälschte Daten könnten nicht geschützt werden. Seine Mandantin habe eindeutig „im Interesse des Unternehmens gehandelt“. Richterin Lang sagte dazu: „Diese Argumentation hat sicher einen gewissen Charme.“ Sie zeigte sich „irritiert“, dass die SHG-Spitze mit Spengler-Staub das Gespräch suchte, das zu einem Aufhebungsvertrag führte. Mit der Schulleiterin sei aber nicht gesprochen worden. Die Frau habe gleich die fristlose Kündigung bekommen. Sie habe möglicherweise etwas unglücklich agiert. Die Richterin signalisierte, aus ihrer Sicht sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet worden. Der Prozessverlauf wurde von etwa 50 Absolventen der Altenpflegeschule beobachtet.

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