Richter werden zum Streit-Moderator

Saarbrücken. Seit Januar sind beim Landgericht und den Sozialgerichten zehn speziell geschulte Mediatoren im Einsatz. Das sind Richter, die bei geeigneten Fällen von den Prozessbeteiligten als eine Art neutraler Schlichter eingeschaltet werden können. Dann ruht der Prozess und es gibt zunächst ein vom Mediator moderiertes Schlichtungsverfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung

Saarbrücken. Seit Januar sind beim Landgericht und den Sozialgerichten zehn speziell geschulte Mediatoren im Einsatz. Das sind Richter, die bei geeigneten Fällen von den Prozessbeteiligten als eine Art neutraler Schlichter eingeschaltet werden können. Dann ruht der Prozess und es gibt zunächst ein vom Mediator moderiertes Schlichtungsverfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.Den Startschuss dazu gab es kürzlich im Beisein der Gerichtspräsidenten sowie von Ministerpräsident und Justizminister Peter Müller. Der wies darauf hin, dass sich die Mediation mit externen Schlichtern in Teilen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft bewährt habe, beispielsweise bei den Konflikten rund um den Bergbau an der Saar. Müller weiter: Die von den drei Gerichten auf deren Wunsch hin als Pilotprojekt umgesetzte gerichtsnahe Mediation sei ein "vorbildliches Projekt". Es geht zurück auf Projekte in anderen Bundesländern und eine Initiative der Präsidenten von Landgericht, Landessozialgericht und Sozialgericht - Hans-Peter Freymann, Jürgen Bender und Dieter Fischbach.

Lösung für Nachbarschaftsstreit

Das Ganze fußt in einer gemeinsamen Erfahrung: Es gibt Fälle, da ist die Justiz mit ihrem Latein am Ende. Diese Fälle kann sie vielleicht entscheiden - aber nicht lösen. Beispiel: Da streiten sich Nachbarn über alles und nichts. Über den Lärm vom Hund, die Höhe der Tuja-Hecken, den Geruch vom Grillfest, die Kirschen oder Äste vom Nachbarbaum und so weiter. Jedes Mal gibt es ein Urteil. Mal bekommt der eine, mal der andere Recht. Bis sie sich wieder vor Gericht treffen.In solchen Fällen, denen eine Dauerbeziehung zugrunde liegt, könnte die Mediation eine Konfliktlösung sein, die dem klassischen Gerichtsurteil überlegen ist. Das gilt am Landgericht nach Ansicht von Präsident Freymann speziell bei Streitigkeiten im Nachbarrecht, im Gesellschafts-, Miet- oder Erbrecht.

Bei den Sozialgerichten eigneten sich dazu vor allem Streitigkeiten zwischen Behörden oder Krankenhäusern mit Krankenkassen und andere, mit Emotionen belastete Verfahren. Dazu der Präsident des Sozialgerichts Fischbach: In jedem Konflikt liege eine Lösung verborgen, die für alle akzeptabel sei. Es gehe bei der Mediation darum, diese Lösung zu finden. In einem offenen Gespräch nicht nur über den konkreten Fall, sondern auch über Hintergründe und Ursachen. In einem Gespräch, bei dem auch die Ehefrauen oder andere dabei sein könnten. So etwas geht in einen normalen Prozess nicht.

Das könnte in einem Fall wie dem Nachbarstreit funktionieren. Man müsste bloß sein Auto nicht mehr vor das Haus des anderen stellen. Ob das in der Praxis funktioniert? Antwort des Präsidenten des Landesozialgerichts, Bender: "Wir werden es jetzt ausprobieren und dann werden wir es sehen. Dümmer sind wir hinterher auf keinen Fall."

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