Richter verbieten Werbung mit altem Warentest-Ergebnis

Zweibrücken. Für die Verbraucher sind die Testergebnisse der Stiftung Warentest ein Gütesiegel. Aber was ist, wenn ein Produkt mehrmals mit verschiedenem Resultat getestet worden ist? Damit hatte sich jetzt das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken zu befassen

Zweibrücken. Für die Verbraucher sind die Testergebnisse der Stiftung Warentest ein Gütesiegel. Aber was ist, wenn ein Produkt mehrmals mit verschiedenem Resultat getestet worden ist? Damit hatte sich jetzt das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken zu befassen. Es hat einem Hersteller von Schlössern für Fahrräder verboten, mit alten, zwischenzeitlich überholten Testergebnissen der Stiftung Warentest Werbung zu machen (Az.: 4 U 17/10).Eines der Produkte des Unternehmens war im Jahr 2007 von der Stiftung Warentest mit "gut" beurteilt worden. Im Jahr 2008 unterzog die Stiftung Warentest das Schloss einem Nachtest. Im Juli 2009 veröffentlichte sie ihr Ergebnis unter der Überschrift "S.. schmiert ab" und revidierte ihre bisherige gute Beurteilung. Gleichwohl bewarb die beklagte Firma ihr Produkt auch danach noch unter Hinweis auf die 2007 erfolgte gute Bewertung.

Daraufhin klagte ein Verbraucherschutzverein und forderte von der Beklagten unter anderem die Unterlassung dieser Werbung. Vor dem Landgericht Landau in der Pfalz scheiterte der Verein zunächst. Er legte Berufung ein, worauf der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken die Beklagte nun zur Unterlassung der Werbung mit dem überholten Testergebnis verurteilt hat.

Zur Begründung schreiben die Richter: Die Werbung mit später ausdrücklich revidierten Testergebnissen sei irreführend. Ein angesprochener Kunde werde ohne weiteres davon ausgehen, dass ihm nicht verschwiegen werde, wenn eine frühere Testbewertung nicht mehr aktuell sei, weil der Tester sie auf Grund einer Nachuntersuchung zurückgezogen habe. Da die Beklagte den Verbrauchern diese wichtige Information unterschlagen habe, sei ihre Werbung irreführend und deshalb zu unterlassen. red/wi

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